Bistum Limburg: Tebartz-van Elst muss keinen Schadenersatz zahlen

epd-bild / Thomas Lohnes
Tebartz-van Elst bei einem Gottesdienst in seiner Zeit als Bischof von Limburg.
Bistum Limburg: Tebartz-van Elst muss keinen Schadenersatz zahlen
Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss keinen Schadenersatz für die hohen Baukosten seiner Limburger Residenz zahlen. Das hat der Vatikan entschieden.

Limburg (epd)Das Staatssekretariat des Vatikans und die Bischofskongregation hielten die Eröffnung eines Schadenersatzverfahrens für nicht angebracht, teilte die Pressestelle des Bistums Limburg am Mittwoch mit. Das Bistum hatte 3,9 Millionen Euro der Baukosten für die Jahre 2012 und 2013 außerplanmäßig abgeschrieben und auf einer materiellen Wiedergutmachung durch den emeritierten Bischof bestanden.

Die Entscheidung des Vatikans hat nach Angaben der Pressestelle der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, dem Apostolischen Administrator für das Bistum Limburg, Manfred Grothe, in Rom mitgeteilt. Gemeinsames Ziel von Vatikan und Bistumsleitung sei es, einem neuen Bischof "einen guten und möglichst unbelasteten Start in sein Amt" zu ermöglichen, sagte Grothe. Noch stehe kein Termin für die Ernennung eines Tebartz-Nachfolgers fest. Er hoffe, dass bis zum Sommer 2016 ein neuer Bischof vom Domkapitel gewählt und vom Papst ernannt werde, sagte Grothe.

Größere strukturelle Transparenz

Grothe versprach, weiter an einer Änderung der Leitungs- und Unternehmenskultur im Bistum Limburg und für eine größere strukturelle Transparenz zu arbeiten. Die 31 Millionen Euro teure Limburger Bischofsresidenz war durch die hohen Kosten in die Schlagzeilen geraten und bildete den Hauptgrund für die Beurlaubung von Tebartz-van Elst durch Papst Franziskus im Oktober 2013 und den Bischofsrücktritt im vergangenen Jahr. Grothe leitet seitdem als Administrator das Bistum mit 645.000 Katholiken. Der ehemalige Bischof trat in diesem Frühjahr im Vatikan einen Posten im Päpstlichen Rat für die Neuevangelisierung an.