Thierse appelliert an Bundestagsabgeordnete in Sterbehilfe-Debatte

epd-bild / Werner Krüper
Lediglich die geschäftsmäßige, das heißt auf Wiederholung angelegte Hilfe beim Suizid, soll unter Strafe gestellt werden.
Thierse appelliert an Bundestagsabgeordnete in Sterbehilfe-Debatte
Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) wirbt in einem Brief, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, für ein Verbot organisierter Suizidbeihilfe.

Berlin (epd)Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat bei den Bundestagsabgeordneten für ein Verbot organisierter Suizidbeihilfe geworben. In einem am Mittwoch an alle Parlamentarier versandten Brief, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, schreibt Thierse, im Vergleich zu den anderen drei Gesetzentwürfen greife der Entwurf von Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) am wenigsten in die bestehende freiheitliche Rechtslage ein.

Nicht frei entschieden

Es sei weiter Raum für Gewissensentscheidungen. Unter Strafe gestellt werden solle lediglich die geschäftsmäßige, das heißt auf Wiederholung angelegte Hilfe beim Suizid, schreibt Thierse. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, denn entsprechende Angebote erhöhten das Risiko, dass Sterbehilfe auch von Menschen in Anspruch genommen werde, die sich nicht frei verantwortlich für den Suizid entschieden haben.

Der 2013 aus dem Parlament ausgeschiedene SPD-Politiker wendet sich in seiner Funktion als Sprecher des Arbeitskreises der Christen in seiner Partei an die Abgeordneten. Den Vorwurf von Sterbehilfe-Befürwortern, der Vorschlag von Brand und Griese hole den Staatsanwalt ans Sterbebett, wies er als falsch zurück.

Die Gruppe um Griese und Brand hat bislang die meisten Unterstützer aus den Reihen des Parlaments, eine Mehrheit ist aber noch nicht sicher. Neben ihrem Gesetzentwurf gibt es drei weitere Vorschläge: Ein Antrag von Patrick Sensburg (CDU) will jede Form der Suizidassistenz unter Strafe stellen und geht damit wesentlich weiter als der von Brand und Griese.

Suizidassistenz erlauben

Anträge zweier anderer Gruppen zielen indes in die entgegengesetzte Richtung. Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), wollen Ärzten die Suizidassistenz ausdrücklich erlauben. Bislang untersagt das Standesrecht Ärzten in der Regel Hilfe bei der Selbsttötung. Ein Antrag von Renate Künast (Grüne) spricht sich für eine Erlaubnis von Sterbehilfevereinen aus, solange sie nicht kommerzielle Interessen verfolgen. Anfang November will der Bundestag über das ethisch schwierige Thema abstimmen.