Asylpolitik: Leistungs-Kürzungen sollen nicht für «Dublin-Fälle»
gelten

epd-bild/Annette Zoepf
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah für Flüchtlinge nur Proviant vor und eine Fahrkarte in das EU-Land, in dem sie eigentlich ihren Asylantrag hätten stellen müssen.
Asylpolitik: Leistungs-Kürzungen sollen nicht für «Dublin-Fälle» gelten
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich beim Koalitionspartner SPD nicht mit seiner Absicht durchsetzen können, die Sozialleistungen für die Mehrzahl der abgelehnten Asylbewerber drastisch zu kürzen.

Berlin (epd)De Maizière sagte am Montag in Berlin, die verringerten Leistungen sollten nicht für die sogenannten "Dublin-Fälle" gelten. Das sind Flüchtlinge, die aus einem anderen EU-Mitgliedsland nach Deutschland kommen. Sie sollten nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf de Maizières nur noch Proviant und eine Fahrkarte in das EU-Land bekommen, in dem sie eigentlich ihren Asylantrag hätten stellen müssen.

Umverteilung von Flüchtlingen

De Maizière sagte bei der Vorstellung des neuen Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, in der Koalition habe man sich am Sonntag darauf verständigt, die abgesenkten Leistungen nur für Asylbewerber vorzusehen, die "vollziehbar ausreisepflichtig sind" - die also keine Rechtsmittel oder reale Hindernisse mehr gegen ihre Ablehnung und Ausreise geltend machen können - sowie für solche, die in ein anderes EU-Land umverteilt werden sollen. Die EU plant gegenwärtig die Umverteilung von mindestens 160.000 Flüchtlingen.

De Maizière erklärte, die Koalitionspartner hätten sich abschließend über den Gesetzentwurf verständigt. Er sieht auch vor, Geldleistungen an Asylbewerber durch Sachleistungen zu ersetzen. Der Entwurf sei zur Abstimmung an die Bundesländer geschickt worden, sagte de Maizière. Er soll nach gegenwärtiger Planung am Mittwoch kommender Woche vom Kabinett beschlossen und so schnell wie möglich durchs Parlament gebracht werden.