Länder wollen Bleiberecht für Flüchtlinge während einer Ausbildung

Länder wollen Bleiberecht für Flüchtlinge während einer Ausbildung
Der Bundesrat fordert Änderungen beim Bleiberecht. Flüchtlinge, die einen Ausbildungsplatz haben, sollen bis zum Abschluss der Ausbildung hierbleiben können. Außerdem wollen die Länder den Sprachnachweis beim Ehegatten-Nachzug abschaffen und die maximale Dauer der Abschiebehaft verkürzen.

Die Bundesländer haben sich für deutliche Korrekturen bei der geplanten Änderung des Bleiberechts ausgesprochen. Eine Mehrheit im Bundesrat plädierte am Freitag in Berlin dafür, jugendlichen und heranwachsenden Flüchtlingen, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben, so lange den Aufenthalt zu erlauben, bis die Ausbildung abgeschlossen ist. Außerdem sprechen sich die Länder dafür aus, den umstrittenen Sprachnachweis beim Ehegattennachzug nicht mehr zu verlangen. Der Bundestag muss über das Gesetz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) noch beraten. Dort könnten die Forderungen der Länder noch berücksichtigt werden.

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Die Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer der Ausbildung war vor allem eine Forderung der Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Die jungen Flüchtlinge stellten ein erhebliches Potenzial für Industrie- und Handwerksbetriebe dar, die schon jetzt Lehrlingsplätze nicht mehr besetzen könnten, heißt es in einem Brief der Regierungschefs an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Allerdings bräuchten beide Seiten Planungssicherheit. Momentan müssen sowohl die Flüchtlinge als auch die Betriebe fürchten, dass eine Ausbildung wegen einer bevorstehenden Ausweisung nicht abgeschlossen werden kann.

Grundsätzlich begrüßen die Länder indes die Regierungspläne zur Reform des Bleiberechts. Die große Koalition will damit lange in Deutschland Geduldeten, die seit mindestens acht Jahren hier leben und ihren Lebensunterhalt wahrscheinlich selbst sichern können, die Chance auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht geben. Bislang war das nur für Ausländer möglich, die bis zu einem bestimmten Stichtag, nämlich bis zum 1. Juli 1999 oder mit Kindern bis zum 1. Juli 2001 nach Deutschland gekommen sind. In Deutschland leben rund 100.000 Geduldete, davon rund 28.000 seit acht Jahren.

Bundesländer wollen Abschiebehaft verkürzen

Für Kritik der Länder sorgen aber auch die geplanten Änderungen im Ausweisungs- und Abschieberecht, mit denen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das Zurückschicken von Flüchtlingen, die kein Asyl erhalten, besser durchsetzen will. Die Bundesländer wollen unter anderem, dass die Höchstdauer der Abschiebehaft von 18 auf 6 Monate verkürzt wird. Sie schlagen auch vor, Instrumente zur Haftvermeidung - beispielsweise das Zahlen einer Kaution - einzuführen.

Außerdem empfehlen die Länder, dass das Zahlen eines höheren Geldbetrags an einen Fluchthelfer oder Schleuser nicht als Indiz für eine Fluchtgefahr des Betroffenen angenommen wird, wie es der momentane Entwurf vorsieht. Die Fluchtgefahr kann einen Freiheitsentzug rechtfertigen. "Für den Großteil der Flüchtlinge besteht keine andere Möglichkeit der Einreise", heißt es in der Empfehlung des Rechtsausschusses der Länderkammer. Dieser Punkt stößt auch bei Flüchtlingsorganisationen auf heftige Kritik.

Keine Mehrheit erhielt im Bundesrat ein Antrag Niedersachsens, der sich gegen den neu geplanten Abschiebegewahrsam richtet. De Maizière will diesen Freiheitsentzug, der für eine bessere Durchsetzung von Abschiebungen sorgen soll, für die Dauer von maximal vier Tagen unmittelbar vor der Abreise einrichten. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bezeichnete diese Pläne als unverhältnismäßig.