Kita-Verband: Bundesqualitätsgesetz ist lange überfällig

Kita-Verband: Bundesqualitätsgesetz ist lange überfällig
Der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder hat sich für ein Bundesqualitätsgesetz für Kitas ausgesprochen.
16.01.2015
epd
Dirk Baas

Nur so könne es gelingen, "das Recht des Kindes auf eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung unabhängig von seinem Wohnort sicherzustellen", sagte Frank Jansen, der Geschäftsführer des zur Caritas gehörenden Verbandes, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zudem garantiere ein solches Gesetz optimale Rahmenbedingungen für die pädagogischen Fachkräfte in allen Einrichtungen.

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Jansen betonte, der Bund sei in der Pflicht, "strukturelle Standards für die Kindertagesbetreuung festzulegen, die länderübergreifend von öffentlichen und freien Trägern umgesetzt werden sollen". Das sei eine politische Zielperspektive, die längst überfällig ist.

Ohne ein Qualitätsgesetz ließen sich die Arbeitsvoraussetzungen der Fachkräfte nicht länderübergreifend regeln. "Eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern darf nicht abhängig sein von länderspezifischen Regelungen, die weit hinter dem stehen, was fachlich erforderlich ist", sagte Jansen.

Bislang seien die Bedingungen in Kitas auf nationaler Ebene nicht miteinander vergleichbar, weil ein Flickenteppich an Regelungen bestehe. So gebe es beispielsweise keine einheitlichen Vorgaben zur Freistellung von Kita-Leitungen. Auch die Vor- und Nachbereitungszeiten der pädagogischen Fachkräfte seien nicht in allen Ländern geregelt, ganz zu schweigen von unterschiedlichen Gruppengrößen und Fachkraft-Kind-Relationen.

Derzeit erfülle kein Bundesland die Empfehlungen, die von wissenschaftlicher Seite für das Verhältnis von Kindern zu Betreuerinnen und Betreuern seit langem vorliegen. Deshalb müsse auch die Fachkraft-Kind-Relation in einem Bundesqualitätsgesetz festgeschrieben werden.

Außerdem forderte Jansen, dass die Bundesregierung sich dauerhaft an der Finanzierung der Betriebskosten der Kitas beteiligt: "Ein Bundesqualitätsgesetz liefert hierfür die erforderliche Legitimation."