Mindestlohn: Arbeitgeber fürchten Probleme bei Umsetzung

Mindestlohn: Arbeitgeber fürchten Probleme bei Umsetzung
Knapp vier Millionen Menschen werden vom neuen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland profitieren. Erstmals gibt es seit Donnerstag eine mit wenigen Ausnahmen flächendeckende Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde. Die Arbeitgeber warnen von negativen Konsequenzen, die Gewerkschaften freuen sich.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochsausgabe), es sei mit Jobverlusten und praktischen Problemen bei der Umsetzung zu rechnen. Besonders die Branchen mit tariflichen Stundenlöhnen unter 8,50 Euro würden belastet, die keine schrittweise Anpassung an den Mindestlohn mit den Gewerkschaften vereinbaren konnten. Als Beispiele nannte er das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie das Bäckerhandwerk.

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Für viele Arbeitgeber sei der Mindestlohn in der Praxis noch mit vielen Fragezeichen und Rechtsunsicherheiten verbunden, erklärte der Arbeitgeberpräsident. Dies betreffe vor allem den Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten und "die Umsetzung der viel zu bürokratischen Dokumentationspflichten".

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hingegen begrüßte den Mindestlohn. "Mit dieser unteren Haltelinie wird endlich jenen Arbeitgebern ein Strich durch die Rechnung gemacht, die ihr Geschäft jahrelang auf Lohndumping aufgebaut haben", erklärte DGB-Vorstand Stefan Körzell am Donnerstag. Arbeitsplatzverluste aufgrund des neuen Gesetzes seien nicht zu erwarten, sagte er unter Verweis auf andere europäische Länder. Ab dem ersten Werktag im neuen Jahr starte der DGB eine Telefon-Hotline, um die Einführung des Mindestlohns zu begleiten. "Wer wissen will, was ihm zusteht, kann ab dem 2. Januar 0391/4088003 anrufen."

Hindernis für arbeitslose Geringqualifizierte?

In einem Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hieß es laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochsausgabe), eine zu hohe Lohnuntergrenze sei "ein Hindernis gerade für arbeitslose Geringqualifizierte". Der Mindestlohn werde Politik und Wirtschaft dazu zwingen, Geringqualifizierte sehr viel stärker als bisher zu fördern. Die Zahl der Schul-, Ausbildungs- und Studienabbrecher müsse deutlich reduziert werden. Dazu seien Reformen im Bildungssystem notwendig.

Der Wirtschaftsweise Christoph Schmidt zeigte sich ebenfalls besorgt, dass der Mindestlohn die Chancen der Schwächsten am Arbeitsmarkt verringern werde." Sollte sich dies bewahrheiten, "sollte die Politik mutig genug sein, den Mindestlohn in seiner Höhe und Ausgestaltung nochmals infrage zu stellen", sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe).

Das neue Mindestlohngesetz trat am 1. Januar in Kraft. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums werden davon 3,7 Millionen Beschäftigte profitieren.