Bundesrat lässt Elterngeld Plus passieren

Elterngeld Plus
Foto: dpa/Andreas Gebert
Bundesrat lässt Elterngeld Plus passieren
Das neue Elterngeld Plus ist am Freitag in Berlin vom Bundesrat gebilligt worden.

Damit können junge Eltern nach der Geburt eines Kindes doppelt so lange Elterngeld beziehen wie bisher, wenn sie zwischen 25 und 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten. Bisher führt parallele Teilzeitarbeit zu finanziellen Nachteilen beim Elterngeld.

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Von Juli 2015 an können Eltern nun wählen, ob sie ein Jahr lang monatlich den vollen Betrag erhalten oder ob sie den Bezug des Elterngeldes auf zwei Jahre mit dem halben monatlichen Betrag strecken wollen. Allerdings können nur Väter und Mütter einen Anspruch auf Teilzeitarbeit bei ihrem Arbeitgeber geltend machen, wenn sie in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Wenn der Partner zur Betreuung des Kindes ebenfalls zwei bzw. vier Monate aus dem Job aussteigt, verlängert sich das Elterngeld auf 14 Monate und das Elterngeld Plus auf 28 Monate. Diese Partnermonate stehen auch Alleinerziehenden zu.

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und maximal 1.800 Euro im Monat. Der Bund gibt dafür im Jahr mehr als fünf Milliarden Euro aus. Mit dem Elterngeld-Plus-Gesetz wird auch die Elternzeit flexibler gestaltet. Künftig können 24 Monate statt bisher zwölf Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Von der Wirtschaft wird dies kritisch gesehen.