Das Wahlverfahren für Rat der EKD und Ratsvorsitz

Das Wahlverfahren für Rat der EKD und Ratsvorsitz
Bei der EKD-Synodentagung vom 9. bis 12. November in Dresden stehen die Wahl eines neuen Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie eine Nachwahl für das Leitungsgremium an.

Notwendig macht das der Rückzug des bisherigen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, ein Jahr vor Ende der Amtszeit des Rates.

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In einem ersten Schritt entscheiden die Synode und die Kirchenkonferenz - als Vertretung der 20 evangelischen Landeskirchen - über einen Nachfolger für den frei werdenden Platz in dem 15 Mitglieder umfassenden Rat. Gewählt ist, wer mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Der neue Ratsvorsitzende, für den der Rat einen Vorschlag macht, wird anschließend von Synode und Kirchenkonferenz ebenfalls mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Die Abstimmungen sind für den 11. November geplant.

Sowohl der neue Ratsvorsitzende als auch das neue Ratsmitglied werden für die verbleibende Amtszeit gewählt, also noch für ein Jahr. Nach der Neukonstituierung des EKD-Synode im Mai 2015 wird im darauffolgenden November eine neue Führungsspitze der EKD für die Dauer von sechs Jahren gewählt.