Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein Gesetz zur Änderung des Bauplanungsrechts. Danach können Flüchtlingsunterkünfte auch auf bisher dafür nicht erlaubten Flächen errichtet werden. Zudem soll die Umnutzung von Büro- und Geschäftshäusern erlaubt werden. In Ausnahmefällen wird mit dem Gesetz auch die Schaffung von Asylbewerberheimen in Gewerbegebieten zugelassen.
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Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) bezeichnete es als "eine Frage der Menschlichkeit Flüchtlinge schnell und in Würde aufzunehmen". Die Kommunen bräuchten dringend Unterstützung. Zudem werde mit dem Gesetz deutlich, dass die Flüchtlingsunterbringung zu den Belangen des Allgemeinwohls gehöre, unterstrich Hendricks.
Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück und soll am Freitag dort abschließend beraten werden. Viele Bundesländer haben Schwierigkeiten, die steigende Zahl von Flüchtlingen unterzubringen. Von der Änderung im Baurecht erhoffen sie sich Erleichterungen neue Unterkünfte zu schaffen.
Die Linksfraktion stimmte gegen das Gesetz. Es gehe nicht um Erleichterungen beim Bau von Unterkünften, sondern darum Menschen, die nichts hätten als ihr nacktes Leben in Gewerbegebieten unterzubringen, sagte die bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Linken, Heidrun Bluhm. Hier würden aus Provisorien Dauerlösungen, die die Ausgrenzung der Flüchtlinge zur Folge hätten.
Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Die Unterbringung in Gewerbegebieten sei nicht ausreichend als Notfalllösung ausgewiesen, sagte der Grünen-Bauexperte, Christian Kühn. Er forderte ein gesondertes Bauprogramm.
In diesem Jahr wird die Zahl der Asylanträge Prognosen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zufolge die 200.000er Marke knacken. 2013 stellten rund 110.000 Menschen einen Erstantrag auf Asyl in Deutschland.