Studie: Finanzreform der evangelischen Kirche mangelhaft

Studie: Finanzreform der evangelischen Kirche mangelhaft
Laut dem Ökonomen Daniel Wolf wird es auch in Zukunft Probleme bei Transparenz und Vergleichbarkeit des Kirchenvermögens geben. Ein realistischer Einblick in die Finanzen sei nach wie vor nicht möglich.

Trotz einer Reform des Finanzwesens in der evangelischen Kirche wird es weiter Mängel bei Transparenz und Vergleichbarkeit des Kirchenvermögens geben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Neu-Ulmer Wirtschaftsprüfers Daniel Wolf. Er hat jüngst eine Doktorarbeit über die Einführung neuer Bilanzvorschriften in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) veröffentlicht. Darin kommt der Ökonom zu dem Schluss, dass das Vermögen der Landeskirchen auch nach der Reform "definitiv nicht miteinander vergleichbar sein wird", sagte Wolf dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Ein wesentliches Ziel der Reform wurde somit nicht erreicht."

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Die evangelischen Landeskirchen in Deutschland arbeiten schon länger an der Erneuerung ihres Finanzwesens. Wie Unternehmen sollen Landeskirchen, Kirchenkreise, Dekanate und Gemeinden künftig Bilanzen vorlegen, die sie mit Hilfe der "Doppik" erstellen, der "doppelten Buchführung in Konten". Diese kirchliche Doppik soll die alte Form kirchlicher Haushaltserfassung - die Kameralistik - ablösen. Das soll die Kirchenfinanzen transparent und vergleichbar machen.

In seiner Arbeit vergleicht Wolf die Umsetzung der Reform in drei Landeskirchen: Baden, Hannover und Rheinland. Sein Fazit: Ein realistischer Einblick in die kirchliche Vermögenslage sei trotz Reform nur schwer möglich. Hauptgrund dafür seien "sehr weitgehende Gestaltungsspielräume" der Landeskirchen bei der Bewertung ihres Vermögens.

Der Wirtschaftsprüfer kritisiert vor allem die Bewertung der deutschlandweit 75.000 Immobilien der evangelischen Kirche. So bilanzierten einige Landeskirchen ihre Kirchen und Kapellen mit dem "Erinnerungswert" von einem Euro, andere zögen den Sachwert heran, der mehrere Millionen Euro betragen kann. "Vergleichbarkeit sieht anders aus", folgert Wolf, der als Wirtschaftsprüfer für die Neu-Ulmer Kanzlei Schneider & Geiwitz arbeitet.