Evangelische Kirche lehnt ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung ab

Evangelische Kirche lehnt ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung ab
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich erneut gegen eine Erlaubnis ärztlicher Beihilfe zur Selbsttötung gewandt. "Ja, das lehnen wir ab", sagte EKD-Ratsvorsitzender Nikolaus Schneider dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

"Ärzte sollen lebensorientiert arbeiten", ergänzte Schneider. Beim Thema Sterbehilfe müssten die Betroffenen mit ihren Bedürfnissen und Wünschen im Mittelpunkt stehen, unterstrich der Ratsvorsitzende. Zwar müsse der Respekt vor der individuellen Gewissensentscheidung gewahrt bleiben, allerdings halte er den Satz "Mein Tod gehört mir" für falsch. Der Ratsvorsitzende kündigte ein neues EKD-Papier zum Thema an: "Synode und Rat werden sich weiter mit dem Thema Sterbehilfe beschäftigen und sicher noch einmal äußern."

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Schneider sagte dem "Spiegel", seine Position entspreche jener des EKD-Rates. Die Kirche hatte 2008 in einer Denkschrift eine Verankerung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid im Recht entschieden abgelehnt. Zugleich unterstrich das Papier den "Verantwortungs- und Handlungsspielraum des Arztes im Blick auf die Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls". Der Ratschef hatte vor kurzem gesagt, er würde seine krebskranke Frau Anne, falls sie es wünsche, gegen seine eigene Überzeugung zur Sterbehilfe in die Schweiz begleiten.

Der Bundestag sucht gegenwärtig nach neuen Regeln im Umgang mit Sterbehilfe. Ende 2015 soll ein Gesetz beschlossen werden. Eine Parlamentariergruppe um Lauterbach und Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sprach sich jüngst für die Freigabe des medizinisch assistierten Suizids aus. Der Vorschlag hat eine heftige öffentliche Diskussion entfacht. Patientenschützer, Ärztegewerkschaften und Kirchenvertreter übten heftige Kritik. Medizinern ist es nach dem Standesrecht verboten, bei der Selbsttötung zu helfen.

Tötung auf Verlangen bleibt in Deutschland verboten

Eine Emnid-Umfrage für "Bild am Sonntag" ergab unterdessen eine deutliche Mehrheit für eine ärztlich assistierte Selbsttötung. 77 Prozent der Bundesbürger sprechen sich für diese Möglichkeit aus, nur 17 Prozent dagegen. 70 Prozent würden selbst davon Gebrauch machen, wenn sie unheilbar krank wären. Für 21 Prozent der Deutschen kommt das nicht infrage. Ebenso deutlich ist mit 77 Prozent das Nein zum Verbot von Sterbehilfeorganisationen.

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Der katholische Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki kritisierte unterdessen die gegenwärtige Debatte. Dabei gehe es nicht darum, Menschen beim Sterben zu helfen, sondern gezielt den Tod herbeizuführen, sagte er am Sonntag in Köln. "Wir brauchen keine gesetzlich geregelte 'Erlaubnis' zur aktiven Sterbehilfe." Nötig seien hingegen rechtliche und finanzielle Verbesserungen, um ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen.

Der Begriff "aktive Sterbehilfe" wird von vielen Fachleuten nicht mehr verwendet, da im Verlauf des Sterbeprozesses nicht mehr sinnvoll zwischen "aktiv" und "passiv" unterschieden werden kann. Man spricht vielmehr von Tötung auf Verlangen (aktiv) beziehungsweise Sterbenlassen (passiv). Im Gegensatz zu Belgien, Luxemburg und den Niederlanden ist die Tötung auf Verlangen in Deutschland verboten. Daran halten alle bisher bekanntgewordenen Gesetzesvorschläge fest.