Solwodi hält neues Prostitutionsgesetz für unzureichend

Solwodi hält neues Prostitutionsgesetz für unzureichend
Die Hilfsorganisation Solwodi für Opfer von Zwangsprostitution hält das von der Großen Koalition geplante Prostituierten-Schutzgesetz für absolut unzureichend.

Das Gesetz bringe zwar einige kleinere Verbesserungen und erfülle die Minimalforderungen von Menschenrechtsorganisationen, sagte Solwodi-Gründerin Lea Ackermann der Neuen Osnabrücker Zeitung (Samstagsausgabe): "Ob es für die betroffenen Frauen wirklich viel bringt, weiß ich noch nicht."

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Sie bedauere, dass die Koalition sich mit der Gesetzesnovelle über Monate Zeit gelassen habe, obwohl die Situation für die Zwangsprostituierten unerträglich sei, sagte Ackermann. Das geplante Verbot menschenunwürdiger Geschäftsmodelle wie dem sogenannten Flatrate-Sex sei ein Fortschritt. Fraglich sei aber, ob die deutsche Polizei genügend Personal habe, um die Umsetzung der neuen Regelungen auch zu überprüfen.

Um Zwangsarbeit in der Prostitution wirksam einzudämmen, müsse Zuhältern und Bordellbesitzern die Weisungsbefugnis über die Prostituierten entzogen werden, forderte Ackermann. Sie unterstützte den Wunsch von CDU und CSU nach einer Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten. Schweden und Norwegen stellten den Kauf von Sex unter Strafe. "Und das trifft die Bordellbesitzer am härtesten."

Die Frauenhilfsorganisation Solwodi gibt es seit 1985. Das Kürzel steht für "Solidarity with Women in Distress" - Solidarität mit Frauen in Not. Die Ordensfrau Lea Ackermann gründete die Organisation zunächst, um damit kenianischen Frauen aus der Elendsprostitution herauszuhelfen. In Deutschland gibt es die Organisation seit 1988. Sie setzt sich für ausländische Frauen ein, die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel geworden sind. Die Menschenrechtsorganisation unterhält dazu in Deutschland 16 Beratungsstellen.