US-Atomwaffen dürfen in Büchel gelagert werden

US-Atomwaffen dürfen in Büchel gelagert werden
Klage abgewiesen: Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet für die Lagerung der US-Atomwaffen auf dem Militärstützpunkt in der Eifel. Eine Friedensaktivistin hatte geklagt, weil sie sich vor terroristische Angriffe fürchtet. Der Richter entscheidet aber, dass die Strategie der nuklearen Abschreckung völkerrechtlich zulässig ist.

Es sei Sache der für Außen- und Verteidigungspolitik zuständigen Bundesorgane zu entscheiden, auf welche Weise der Frieden zu sichern sei und welche Folgen mit der Stationierung von Atomwaffen verbunden seien, entschied das Gericht nach Angaben eines Sprechers vom Dienstagabend. Die unterlegene Friedensaktivistin kündigte Berufung gegen das Urteil an (AZ: 26 K 3869/10).

Die Strategie der nuklearen Abschreckung sei völkerrechtlich zulässig, urteilten die Kölner Richter. Sie verwiesen auch darauf, dass sich die Bundesregierung vielfach für atomare Abrüstung eingesetzt habe. Anders sei die Rechtslage allenfalls bei offensichtlicher Willkür, die jedoch ersichtlich nicht vorliege.

Die 68-jährige Friedensaktivistin Elke Koller, die in der Nähe des NATO-Fliegerhorsts im rheinland-pfälzischen Büchel wohnt, hatte gegen die Bundesregierung geklagt. Sie verlangt die Entfernung von 20 in Büchel vermuteten Atomwaffen. Koller sagte dem epd in einer ersten Reaktion, sie sei enttäuscht von dem Urteilsspruch, "weil die Richter in ihrer Entscheidung unsere Gründe für die Klage überhaupt nicht beachtet haben und unsere Beweggründe offenbar keine Rolle gespielt haben".

Klägerin fürchtet sich vor Gefahren durch Terrorangriffe

Die Apothekerin im Ruhestand, die wenige Kilometer vom Fliegerhorst entfernt wohnt, argumentiert, sie werde unter anderem durch denkbare terroristische Angriffe einer Gefahr ausgesetzt. Sie könne zudem verlangen, dass von deutschem Boden keine rechtswidrige Kriegsführung ausgehe. Koller und die Arbeitsgemeinschaft der Friedensgruppen in Rheinland-Pfalz befürchten, dass die Atomwaffen in Büchel im Verteidigungsfall im Rahmen der in der NATO vereinbarten "nuklearen Teilhabe" aller Mitgliedsstaaten von Staffeln des Jagdbombergeschwaders 33 der Bundesluftwaffe abgeworfen werden könnten.

Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zu. Koller, die von der deutschen Sektion der internationalen Juristenvereinigung IALANA unterstützt wird, kündigte umgehend an, diese Instanz anzurufen. "Es geht natürlich weiter und wir gehen nun nach Münster", sagte sie dem epd. 
 

epd