Grob, aber nicht strafbar - Freispruch für Geert Wilders

Grob, aber nicht strafbar - Freispruch für Geert Wilders
Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders ist vom Vorwurf derAnstiftung zum Hass gegen die Muslime freigesprochen worden. Auch in den anderen Anklagepunkten, darunter Diskriminierung und Beleidigung, befand das Gericht in Amsterdam den Politiker am Donnerstag für nicht schuldig.

Die Äußerungen des Politikers seien nicht strafbar, erklärten die Richter zur Begründung. Manche Aussagen sowie Wilders' Anti-Koranfilm "Fitna" seien zwar grob, schockierend und bewegten sich "an der Grenze des Strafrechts". Aber sie müssten im breiteren Kontext einer Debatte über die multikulturelle Gesellschaft und die Einwanderung beurteilt werden. Mit dem Urteil folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Prozess gegen Wilders hatte besondere politische Brisanz. Seine "Partei für die Freiheit" ist drittstärkste Kraft im Parlament und tolerierte die Mitte-Rechts-Minderheitsregierung.

Wilders bleibt dabei: Der Islam bedrohe die Niederlande

Wilders erklärte nach dem Urteil, er sei erleichtert. "Dies ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit." Er sei froh, dass man "Islamkritik äußern darf und einem in der öffentlichen Debatte nicht der Mund verboten wird". Er räumte zugleich ein, dass es manchmal seine Absicht gewesen sei, mit seinen Aussagen "grob und beleidigend" zu sein.

Der Rechtspopulist hatte mehrfach den "politischen Prozess" gegen ihn verurteilt. Er rufe nicht zum Hass auf, sondern wolle sein Land gegen den Islam beschützen, hatte er in seinem Schlusswort vor Gericht erklärt: "Die Niederlande werden durch den Islam bedroht. "Der Islam sei eine "Ideologie von Hass und Vernichtung".

Gegen den Politiker waren Dutzende von Strafanzeigen erstattet worden. Sie bezogen sich auf Äußerungen im Film "Fitna" und verschiedenen Interviews. Darin hatte Wilders unter anderem ein Verbot des Koran gefordert und es als "faschistisches Buch" bezeichnet. Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Freispruch gefordert hatten, ist eine Berufung nicht zu erwarten.

epd