Juristen halten "Hartz IV" für fehlerhaft

Juristen halten "Hartz IV" für fehlerhaft
Bei vielen Juristen und Wissenschaftlern ist die am Freitag in Bundestag und Bundesrat verabschiedete Hartz-IV-Reform durchgefallen. Ihr Vorwurf: Die Politik habe die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreichend berücksichtigt. Die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages, Monika Paulat, sagt eine neue Klagewelle gegen die Hartz-IV-Novelle voraus.
25.02.2011
Von Frank Leth

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 das Hartz-IV-Gesetz zu Fall gebracht, da der Bedarf der Hilfebedürftigen rechtswidrig "ins Blaue hinein" geschätzt worden sei. "Die Berechnung der Hartz-IV-Regelleistung erfüllt immer noch nicht die Anforderungen an Transparenz", sagt Max Eppelein, Jurist beim DGB-Rechtsschutz in Kassel. Denn viele Daten zur Bedarfsberechnung würden gar nicht veröffentlicht. "Wie soll man da überprüfen, ob die Höhe der Regelleistung korrekt ist?" fragt der Jurist.

Stefan Sell, Sozialwissenschaftler an der Fachhochschule Koblenz, beanstandet, die Bundesregierung habe nicht ermittelt, was Kinder aus Hartz-IV-Familien genau benötigen. Aber nur so könne der Hartz-IV-Satz für Kinder festgelegt werden. Armutsforscher Walter Hanesch von der Hochschule Darmstadt bezweifelt, dass das Bildungspaket für Kinder aus Hartz-IV-Familien realitätsgerecht ist. "Das sind höchstens 20 Euro monatlich pro Kind", sagt Hanesch. Das reiche nicht für Freizeitaktivitäten, Schul-Mittagessen und Nachhilfestunden. Zudem sei fraglich, ob das Bildungspaket als Sachleistung von der Verfassung her gedeckt ist.

Borchert: Bis zu fünf Millionen in verdeckter Armut

Der hessische Landessozialrichter Jürgen Borchert, der maßgeblich am Zustandekommen des Hartz-IV-Urteils vom vergangenen Jahr beteiligte war, nennt die Berechnungen für den Hartz-IV-Satz von nun 364 Euro fehlerhaft. Als Berechnungsgrundlage für das menschenwürdige Existenzminimum dient die Einkommens- und Verbrauchsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Dabei orientiert sich das Zahlenwerk an den unteren 15 Prozent der Einkommensschichtung. Sozialempfänger zählen nicht mit. Der so festgestellte Bedarf soll sich im Hartz-IV-Regelsatz widerspiegeln.

Laut Borchert ist es ein "methodischer Fehler", dass in diesen 15 Prozent bis zu fünf Millionen Menschen enthalten sind, die in verdeckter Armut leben. "Das sind Menschen, die eigentlich Anspruch auf Sozialleistungen haben, diese aber beispielsweise aus Scham nicht beantragen", sagt er. Würden diese bei der Bedarfsbestimmung herausgerechnet, ergebe sich ein höherer Regelsatz. "So aber verzerrt das die Berechnung nach unten." Das mache sie rechtlich fragwürdig. 

epd