NRW schafft zum Wintersemester Studiengebühren ab

NRW schafft zum Wintersemester Studiengebühren ab
Nordrhein-Westfalen schafft die Studiengebühren ab. Der Düsseldorfer Landtag habe am Donnerstag das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren beschlossen, teilte NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) mit. Damit könnten die rund 472.000 Studenten der Hochschulen des Landes ab dem kommenden Wintersemester gebührenfrei studieren. Die Ministerin sprach von einem Wendepunkt in der Bildungspolitik.

Als Ausgleich für die Studiengebühren werden die Hochschulen den Angaben zufolge jährlich mindestens 249 Millionen Euro zusätzlich zu der Grundfinanzierung der Hochschulen und Hochschulkliniken in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro erhalten. "Damit ist eine verlässliche Qualität der Lehre in Nordrhein-Westfalen garantiert", erklärte Schulze. Die "Kompensationsmittel" müssten zweckgebunden für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verwendet werden. Das Geld wird den Angaben nach entsprechend der Anzahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit auf die Hochschulen verteilt.

Der DGB in NRW begrüßte die Abschaffung der Gebühren. Gerade für Kinder aus Arbeiter- und Angestelltenfamilien bedeuteten die Gebühren eine finanzielle Belastung, die junge Frauen und Männer an der Aufnahme eines Studiums hinderten, erklärte der DGB-Vorsitzende Andreas Meyer-Lauber in Düsseldorf. Im Wettbewerb um Innovation und Qualität würden mehr junge Studienabsolventen benötigt. Zudem hätten die Studiengebühren zu einem Verdrängungswettbewerb in den Ausbildungsberufen geführt.

Die Oppositionsparteien im Düsseldorfer Landtag, CDU und FDP, hatten sich gegen eine Abschaffung der Studiengebühren ausgesprochen, weil sie die finanzielle Ausstattung der Hochschulen gefährdet sehen.

Die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen konnten ab dem Wintersemester 2006/2007 für die erstmalig an einer Hochschule eingeschriebenen Studierenden und seit dem Sommersemester 2007 für die übrigen Studierenden Studiengebühren in einer Höhe von bis zu 500 Euro pro Semester zu erheben. Davon machten die meisten Hochschulen des Landes Gebrauch. (epd)