Arbeitszimmer-Entscheidung: Ein Sieg für die Lehrer

Arbeitszimmer-Entscheidung: Ein Sieg für die Lehrer
Ist das Karlsruher Urteil zur Besteuerung von Arbeitszimmern ein Sieg für alle Steuerzahler? Die Entscheidung betrifft nur Berufstätige, die keinen anderen Arbeitsplatz haben. Profitieren dürften am Ende vor allem Lehrer.
30.07.2010
Von Jochen Neumeyer

Die "Arbeitszimmer-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts liest sich so abstrakt und dröge, wie es bei Urteilen zu Steuergesetzen häufig der Fall ist. Ganz konkret kann sich über die Karlsruher Entscheidung vor allem eine Berufsgruppe freuen: die Lehrer.

Nach der mit knapper Mehrheit gefällten Entscheidung des Zweiten Senats - das Stimmenverhältnis betrug 5:3 - muss das Finanzamt die Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause dann anerkennen, wenn dem Berufstätigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

"Sieg für die Steuerzahler"

Begründet wird dies mit dem Gebot der Gleichbehandlung und dem "objektiven Nettoprinzip", wonach betrieblich oder beruflich veranlasste Ausgaben vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen sind. Dieses Prinzip sei zwar nicht unantastbar, dürfe jedoch nicht aus Gründen der bloßen Einnahmenerhöhung durchbrochen werden.

Als "Sieg für die Steuerzahler" feierte der Bund der Steuerzahler die Entscheidung: "Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt." Der Beschluss sei ein Signal, "nicht willkürlich Steuergesetze zur Einnahmenvermehrung zu verändern".

Im Ausgangsverfahren hatte ein Hauptschullehrer dagegen geklagt, dass die Kosten für das Arbeitszimmer in seinem Haus nicht bei der Festsetzung seiner Einkommensteuer berücksichtigt wurden. Nun erklärten die Richter eine Regelung für verfassungswidrig, mit der die große Koalition 2007 die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten von Arbeitszimmern in der eigenen Wohnung eingeschränkt hatte. Demnach konnten die Kosten nur noch geltend gemacht werden, "wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet".

Paradebeispiel Lehrer

Für Berufstätige, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, ändert sich also gar nichts: Sie konnten die Kosten für ihr Arbeitszimmer schon immer voll geltend machen - und können das auch weiterhin. Wer hingegen einen Platz in seiner Firma hat, aber einen Teil der Arbeit lieber im "home office" erledigt, dem hilft auch die neue Entscheidung nichts: Sie betrifft nur Berufstätige, die keinen anderen Arbeitsplatz haben.

"Ein Lehrer ist dafür sicherlich ein Paradebeispiel", sagt der Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband. Gibt es weitere Beispiele? Deutsch fallen Handelsvertreter ein, die zwar angestellt sind, aber keinen eigenen Arbeitsplatz haben. Andere Beispiele lassen sich sicherlich finden oder auch konstruieren - aber letztlich dürfte die Liste derer, denen die Karlsruher Entscheidung wirklich "mehr Netto vom Brutto" bringt, halbwegs überschaubar sein.

Alte Bescheide bleiben bestehen

Dennoch rechnet die Deutsche Steuergewerkschaft mit Mindereinnahmen von rund 700 Millionen Euro pro Jahr. Das Urteil bedeute, "dass die circa 800.000 Lehrer ihre häuslichen Arbeitszimmer wie früher geltend machen können", sagte der Vorsitzende Dieter Ondracek der Nachrichtenagentur dpa. Beim Bundesfinanzministerium gibt man sich zurückhaltender: Die Auswirkungen könnten erst dann richtig abgeschätzt werden, wenn ein Gesetzentwurf zu einer Neuregelung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.

Bis dahin sollen die Finanzämter sämtliche betroffene Steuerbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2007 nur noch vorläufig erteilen. Die Betroffenen müssten dann nichts mehr unternehmen. Wer einen als vorläufig gekennzeichneten Steuerbescheid hat, kann die Kosten für das Arbeitszimmer auch noch im Nachhinein geltend machen. Alte Bescheide, die nicht als vorläufig gekennzeichnet sind, bleiben hingegen bestehen, sagt Steuerexperte Deutsch: "Wenn der Bescheid aber schon bestandskräftig ist, kann man nichts mehr machen."

 

dpa