Was sich mit dem 1. Juli alles ändert

Was sich mit dem 1. Juli alles ändert
Zur Jahresmitte am Donnerstag treten mehrere wichtige Änderungen in Kraft. Ein kurzer Überblick über die Neuerungen, die beispielsweise auch die Wehrpflicht betreffen.

Roaming-Gebühren: Pünktlich zur Urlaubssaison werden Handy-Gespräche aus dem europäischen Ausland billiger. Wer vom 1. Juli an mit seinem deutschen Mobiltelefon in einem anderen Land in Europa telefoniert, zahlt weniger als bisher: Abgehende Anrufe dürfen noch maximal 39 Cent je Minute kosten, eingehende 15 Cent - plus Mehrwertsteuer. Das sehen die neuen Regeln der EU-Kommission vor, die von diesem Donnerstag an gelten.

Schluss ist auch mit der Kostenfalle Internet: Wer auf Reisen via Handy im Web surft, dem droht keine böse Überraschung mehr. Vom 1. Juli an gilt eine automatische und gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro pro Monat (zuzüglich Mehrwertsteuer) für das mobile Internet. In Deutschland sind das maximal 59,50 Euro. Zudem sinkt der Preis pro Megabyte von einem Euro auf 80 Cent.

Betreiber müssen die Verbraucher warnen, wenn diese sich dem Limit nähern - per SMS oder Email. Bestätigt der Nutzer nicht ausdrücklich, dass er weiter online bleiben will, bricht die Verbindung ab, sobald die 50 Euro erreicht sind. Auf Wunsch können Nutzer eine niedrigere oder höhere Obergrenzen pro Monat vereinbaren.

 

Wehrpflicht: Von diesem Donnerstag an müssen Wehrpflichtige nur noch sechs statt bisher neun Monate dienen. Das betrifft zunächst 13.370 junge Männer und Frauen, die zum Quartalsanfang am 1. Juli einberufen worden sind. Von ihnen haben sich 2.270 dazu entschlossen, die Dienstzeit freiwillig um bis zu 14 Monate zu verlängern.

Union und FDP hatten sich im vergangenen Herbst bei den Koalitionsverhandlungen auf die umstrittene Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes verständigt. Der Bundestag hat sie vor zwei Wochen beschlossen. In der kommenden Woche wird sich der Bundesrat damit befassen. Die Zustimmung der Länderkammer ist nach Ansicht der schwarz-gelben Koalition aber nicht notwendig. Die SPD ist anderer Auffassung und hat diese mit einem wissenschaftlichen Gutachten untermauert.

Allerdings werden die Sozialdemokraten wohl keine Chance mehr haben, das Gesetz zu stoppen. Union und FDP haben in der letzten Sitzung vor der Sommerpause in der kommenden Woche noch die Mehrheit im Bundesrat. Erst dann wird sie nach dem geplanten Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen nicht mehr vorhanden sein.

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) lässt derzeit prüfen, ob der Wehrdienst angesichts leerer Staatskassen künftig noch aufrechterhalten werden kann und soll. Im September will er Vorschläge für eine große Bundeswehrreform machen.

 

Kontopfändung: Zudem tritt am Donnerstag eine Reform der Kontopfändung in Kraft. Jeder Inhaber eines Girokontos kann unter bestimmten Voraussetzungen von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass das Konto als "Pfändungsschutzkonto" (P-Konto) geführt wird.

Auf einem P-Konto wird ein Sockelbetrag von 985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtung pfändungsfrei gestellt. Damit kann der Schuldner Zahlungsverpflichtungen wie zum Beispiel für Miete oder Strom weiter erfüllen. Nach bisheriger Rechtslage führte eine Pfändung dazu, dass Zahlungsgeschäfte nicht mehr über das Girokonto abgewickelt werden konnten.

 

Bio-Siegel: Auf Öko-Lebensmitteln ist ab 1. Juli das neue Bio- Siegel der EU zu sehen. Das Siegel - ein Blatt mit zwölf weißen Sternen auf hellgrünem Hintergrund - zeigt, wenn Lebensmittel die Vorgaben für ökologische Herstellung erfüllen. Genau das gibt auch das deutsche Bio-Siegel mit sechs Ecken an, das es weiter geben wird. Neu ist aber, dass die Verbraucher mit dem EU-Siegel auch erfahren, ob ein Rohstoff aus der EU oder von anderswo kommt. Das Zeichen ist in der EU Pflicht. Einige Signets von Öko-Anbauverbänden haben noch höhere Anforderungen an Tierhaltung und Verarbeitung.

 

Lkw-Fahrverbote: Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat das Lastwagen-Fahrverbot für die Dauer der Sommer-Reisezeit verschärft. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, gelten vom 1. Juli bis zum 31. August auf allen Hauptreiserouten auch an Samstagen Einschränkungen für Lastkraftwagen mit über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Laut "Bild" hat das Bundesverkehrsministerium die obersten Landesbehörden entsprechend angewiesen. Danach dürfen Brummis an Samstagen von sieben bis 20 Uhr nicht fahren. Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von jeweils Mitternacht bis 22 Uhr gilt uneingeschränkt weiter. Die Polizei ist angewiesen, schärfer zu kontrollieren.

dpa