Mindestlaufzeit bei Kircheneintritt?

Lisa

Sehr geehrter Herr Muchlinsky,

wenn ich in die Kirche eingetreten bin oder eintreten möchte, bin ich dann für eine bestimmte Zeit daran gebunden bis ich wieder austreten kann, im Grunde genommen wie bei einem Vertrag den ich abgeschlossen habe, gebunden an einer Mindestlaufzeit?

Mit freundlichen Grüßen
Lisa

Liebe Lisa,

Ihre Frage lässt mich schmunzeln. Es ist, als hörte ich die "Nachtigall trapsen". Es klingt ein wenig so, als würden Sie gern in die Kirche eintreten, damit Sie etwas bekommen können, was Sie gern hätten (eine kirchliche Trauung, einen Job bei einem kirchlichen Arbeitgeber, eine Möglichkeit, Patin zu werden) und möchten gleichzeitig wissen, wie lange Sie Kirchensteuern zahlen müssen, bevor Sie wieder austreten.

Darum hat meine Antwort drei Teile.

Teil 1: Wer in die Kirche eintritt, tut das in der Regel ohne den Gedanken daran, jemals wieder auszutreten. Eine Kündigung ist eigentlich überhaupt nicht vorgesehen. Der Eintritt in die Kirche ist nicht mit einem Handyvertrag zu vergleichen, sondern mit einer Hochzeit. Wer sich vermählt, denkt normalerweise auch nicht daran, wann er sich frühestens wieder scheiden lassen kann.

Teil 2: Es gibt keine Mindestzeit für den Verbleib in der Kirche. Man kann sehr bald wieder austreten, wenn man das möchte.

Teil 3: Sollte mein Argwohn gerechtfertigt sein, und Sie möchten nur darum in die Kirche eintreten, um etwas dafür zu bekommen, und sollten Sie beabsichtigen, gleich wieder auszutreten, wenn Sie es bekommen haben, dann bitte ich Sie: Lassen Sie es bleiben. Die Kirche braucht Menschen, die es ernst meinen mit ihr. Sie ist kein Verein, sie ist eine Glaubensgemeinschaft.

Sollte ich allerdings eine Nachtigall trapsen gehört haben, die gar nicht da ist, bitte ich um Entschuldigung und hoffe, dass meine Antworten Ihnen einfach weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Muchlinsky

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