Bundesagentur für Wohn-Pauschale bei Hartz IV

Bundesagentur für Wohn-Pauschale bei Hartz IV
In der Debatte um die Reform des Hartz-IV-Systems hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Einführung einer Wohnungskosten-Pauschale vorgeschlagen.

"Ich könnte mir vorstellen, die Wohn- und Heizkostenerstattung in eine Wohn-Pauschale umzuwandeln", sagte der BA-Vizechef der BA, Heinrich Alt, der "Rheinischen Post" (Mittwoch).

Die Pauschale würde Anreize schaffen, sich günstigeren Wohnraum zu beschaffen, sagte Alt. Bisher gehe es vielen Hartz-IV-Beziehern darum, den gesetzlichen Leistungsrahmen, so weit es geht auszureizen. Die Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts müsse anders aussehen als die des 20. Jahrhunderts. Die 100-Prozent-Versorgung durch den Sozialstaat sei antiquiert. Die Höhe der Wohn-Pauschale sollten die Städte festlegen. Sie wäre in München höher als in Berlin, sagte Alt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. Februar die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Deshalb muss die Regierung nun das Hartz-IV-System reformieren, bisher werden die Wohnkosten von Fall zu Fall individuell erstattet - besonders die Kommunen fordern eine Entlastung bei der Erstattung der Wohnkosten.

Vom Münchener Ifo-Institut stammt der Vorschlag, die Zahlungen je nach Region zu staffeln und so unterschiedliche Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Die Zuschüsse zu den Wohnkosten, mit denen Hartz- IV-Empfänger von den Kommunen unterstützt werden, liegen nach Angaben von dpa-DataReporting in München mehr als doppelt so hoch wie in einigen bayerischen und thüringischen Landkreisen.

dpa