Innenminister verlängern Frist für geduldete Flüchtlinge

Innenminister verlängern Frist für geduldete Flüchtlinge
Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" bekommen eine Fristverlängerung. Darauf haben sich die Innenminister geeinigt. Kritiker sprachen von einer "Galgenfrist".

Die Innenminister der Länder haben in Bremen das Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge bis 2011 verlängert. In einer Nachtsitzung habe sich die Konferenz zu einer einvernehmlichen Lösung durchgerungen, sagte am Freitag ihr Vorsitzender, der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Danach bekommen Flüchtlinge, die bisher nur einen bis Ende des Jahres befristeten Aufenthalt "auf Probe" hatten, noch eine Chance, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erwerben. Die Einigung stieß bei Kirchen und Sozialverbänden auf ein weitgehend positives Echo. Grüne und Linke gingen indes auf Distanz.

Bisher haben etwa 63.000 langjährig geduldete Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, knapp 31.000 von ihnen nur "auf Probe". Ihnen drohte Anfang kommenden Jahres der Rückfall in die Duldung und damit auch die mögliche Abschiebung. Etwa die Hälfte kann jetzt nach Angaben des Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD) mit einer dauerhaften Erlaubnis rechnen. Die überwältigende Mehrheit der Betroffenen wolle arbeiten.

"Einkommensgrenzen haben wir nicht festgelegt"

Künftig soll es reichen, wenn sich jemand um Integration und Arbeit mit der Perspektive einer eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts bemüht. Das sei etwa bei einem Halbtagsjob oder bei einer Berufs- oder Schulausbildung der Fall, sagte Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU): "Einkommensgrenzen haben wir nicht festgelegt." Der Kompromiss verhindere eine dauerhafte Zuwanderung in das Sozialsystem, sagte Bouffier.

Die neue Regelung gebe den Betroffenen eine zweite Chance, sagte die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU). Von der Verlängerung profitierten jene, die es noch nicht geschafft hätten, ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig zu sichern. Außerdem werde gut integrierten Jugendlichen nun ein Bleiberecht unabhängig von ihren Eltern eingeräumt. Auch das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßte die Entscheidung, mahnte aber gleichzeitig eine grundsätzliche, von Stichtagen unabhängige Regelung an.

Kirchen: "Schritt in die richtige Richtung"

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Deutsche Bischofskonferenz lobten die neue Regelung "als Schritt in die richtige Richtung". Die Verlängerung des Bleiberechts beende "die quälende Unsicherheit vieler Betroffener", erklärten der Bevollmächtigte des Rates der EKD, Prälat Bernhard Felmberg, und der Leiter des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, in Berlin. Sie betonten aber auch, dass der gewonnene Zeitaufschub genutzt werden müsse, um "eine grundsätzliche Lösung des Problems der Kettenduldungen" zu finden.

Der katholische Caritas-Verband mahnte eine humanitäre Ausgestaltung der neuen Regelung an. An den Nachweis, dass sich eine Person um Arbeit bemüht, dürften keine überhöhten Anforderungen gestellt werden, sagte Caritas-Generalsekretär Georg Cremer.

Kritiker: Grundsätzliche Änderungen nötig

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Josef Winkler sprach hingegen von einer Galgenfrist. Parteitaktische Streitereien der Innenminister hätten eine Einigung auf dringend notwendige grundsätzliche Änderungen bei der Bleiberechtsregelung unmöglich gemacht. Auch die Linke kritisierte den Beschluss. Er gehe am Problem vorbei, erklärte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke. Weiterhin blieben viele Menschen von einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ausgeschlossen.

epd