Heino verliert Millionenklage vor Gericht

Heino verliert Millionenklage vor Gericht
Heino hat vor Gericht eine millionenschwere Klage wegen einer abgesagten Tournee verloren. Der Sänger hatte sich zwar für einen solchen Fall abgesichert, allerdings muss die Versicherung nicht zahlen, weil Heino in einem Gesundheitsfragebogen Vorerkrankungen verschwiegen hatte.

Diesmal geht es nicht um "Heinos größte Erfolge": Vor Gericht erlitt der 70 Jahre alte Volksmusik-Star am Montag eine schwere Schlappe. Der Sänger ("Schwarzbraun ist die Haselnuss") muss zusammen mit seinem Konzertveranstalter für die Kosten einer abgesagten Tournee in Höhe von 3,5 Millionen Euro aufkommen. Heino hatte sich zwar für den Fall einer solchen Absage versichert, aber weil er dabei falsche Angaben gemacht hat, muss die Versicherung nicht zahlen.

Die Begründung des Landgerichts Köln lautet: Heino hat in einem Gesundheitsfragebogen vor dem Abschluss der Versicherung Vorerkrankungen verschwiegen. Er gab nicht an, dass er seit Jahren an einem Tinnitus - einem Ohrgeräusch - leidet und Schlaftabletten nimmt. "Beides hätte nach dem nicht misszuverstehenden Sinn der entsprechenden Fragen in der Gesundheitserklärung angegeben werden müssen", entschied das Gericht (Aktenzeichen 20 O 189/08).

Widersprüche in der Aussage

Heino hatte für 2007 eine Deutschland-Tournee mit 40 Konzerten geplant. Doch kurz vorher überkamen ihn nach eigener Aussage während eines Auftritts in New Jersey in den USA Schwindelanfälle. Wieder daheim, kam er ins Marienhospital in Euskirchen in der Nähe seines Wohnorts Bad Münstereifel. Die Ärzte stellten Herz-Kreislauf-Probleme fest. Die Tournee wurde abgesagt. Anschließend wollte der Konzertveranstalter, an dem Heino selbst beteiligt ist, die Versicherung in Anspruch nehmen. Doch die Gothaer weigerte sich "wegen arglistiger Täuschung".

Im Mai hatte Heino in der Sache selbst als Zeuge vor Gericht ausgesagt. "Ich war noch nie im Leben krank", beteuerte er. Woraufhin ihn die Vorsitzende Richterin Elisabeth Marnett-Höderath fragte, warum er dann in zwei Jahren 120 Mal beim Arzt war und sich 600 Schlaftabletten verschreiben ließ. Heino redete sich damit heraus, dass er nun mal gut versichert sei, und da wolle man auch mal etwas bekommen für sein Geld. Außerdem habe er die Tabletten meist an seine Frau Hannelore (67) weitergegeben oder sie an Bandmitglieder verteilt.

Die Richterin tadelte ihn daraufhin, wie er "als verantwortungsvoller Mensch" denn so etwas habe tun können. Darauf Heino: "Einer Frau was auszureden... Hannelore ist nicht ganz so einfach."

Berufung noch unklar

Die Gothaer Versicherung in Köln freut sich über das Urteil. Heino dagegen ging am Montag auf Tauchstation. "Momentan persönlich nicht erreichbar", lautete der Spruch auf dem Anrufbeantworter seines Sprechers. Keine Auskunft also dazu, ob Heino gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

Die ganze Sache hat den Sänger wohl ziemlich mitgenommen. In einem Interview mit der "Bild"-Zeitung klagte er im vergangenen Jahr über Depressionen kurz nach der Tournee-Absage. "Ich dachte mir: Jetzt hast du 40 Jahre lang so eine tolle Karriere gemacht, und die endet so jämmerlich."

An seinem 69. Geburtstag habe er zum ersten Mal ein Antidepressivum geschluckt. "Innerhalb weniger Stunden ging es mir besser, meine innere Ruhe kehrte zurück." Um sein Gewissen zu beruhigen, habe er den Fans aus eigener Tasche das Geld für ihre Karten zurückerstattet. "Ich habe jetzt mein Erspartes geopfert, damit ich endlich wieder ruhig schlafen kann."

dpa