Bischof Tebartz-van Elst: Strafbefehl für Falschaussage

Bischof Tebartz-van Elst: Strafbefehl für Falschaussage
Nach Informationen des Kölner Stadtanzeigers erwartet den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ein Strafbefehl wegen seiner Falschaussage über einen Flug nach Indien.

Den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst erwartet einem Zeitungsbericht zufolge ein Strafbefehl wegen uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien. Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeigers" (Donnerstagsausgabe) ist ein entsprechender Bescheid der Hamburger Staatsanwaltschaft ergangen. Bleibe die Strafe unter einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen und akzeptiere Tebartz-van Elst diese Entscheidung, sei er zwar nicht vorbestraft, gebe aber den Rechtsverstoß zu.

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Andernfalls würde ein Hauptverfahren gegen ihn eröffnet, schreibt die Zeitung. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft wollte die Angaben weder bestätigen noch dementieren. Bistumssprecher Martin Wind sagte dem Blatt, seines Wissens liege dem Bischof bislang kein Strafbefehl vor.

In der Sache geht es um einen Rechtsstreit des Bischofs mit dem Magazin "Spiegel". Tebartz hatte per eidesstattlicher Erklärung bestritten, dass ein Redakteur ihn nach seinem Erste-Klasse-Flug gefragt habe. Auch habe er nicht  behauptet, die Business-Klasse genutzt zu haben. Sowohl die Rückfrage als auch die Antwort sind jedoch auf einem Handy-Video dokumentiert,  das der "Spiegel" veröffentlichte.

Tebartz-van Elst steht außerdem wegen der Kostenexplosion beim Bau des Limburger Bischofssitzes auf 31 Millionen Euro massiv in der Kritik - ursprünglich waren 5,5 Millionen Euro veranschlagt. Seit Bekanntwerden der Zahlen mehren sich Rücktrittsforderungen.