"Zwölf Stämme": Eltern aus Lateinamerika haben Kind zurückerhalten

"Zwölf Stämme": Eltern aus Lateinamerika haben Kind zurückerhalten
Nach den Anhörungen vor dem Ansbacher Familiengericht im Fall der Sekte "Zwölf Stämme" hat ein Elternpaar aus Lateinamerika am Samstag sein dreijähriges Kind zurückerhalten. Bei den Anhörungen der Eltern am Freitag habe sich herausgestellt, "dass eine Gefährdung des Wohles dieses Kindes nicht nachgewiesen werden kann", heißt es in einer Mitteilung des Amtsgerichts Ansbach vom Montagnachmittag.

Die Familie aus Lateinamerika sei nach eigenen Angaben nicht Mitglied der Sekte und sei nur zu Besuch bei der Glaubensgemeinschaft gewesen.

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Den Mitgliedern der Sekte war vor rund eineinhalb Wochen vorläufig das Sorgerecht für alle 40 Kinder am Sekten-Standort im fränkischen Wörnitz und am Hauptsitz im schwäbischen Klosterzimmern entzogen worden. Den Mitgliedern der Sekte wird vorgeworfen, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu schlagen. Die Anhörungen werden an diesem Dienstag fortgesetzt.

Im Falle der lateinamerikanischen Familie habe der Familienrichter die einstweilige Anordnung noch am Freitag aufgehoben, teilte das Gericht mit. Das Kind ist inzwischen wieder bei seinen Eltern.

Sechs Sektenaussteiger vernommen

Das Amtsgericht hatte am Freitag in einer Marathonsitzung von 9.45 bis 20.30 Uhr sieben Zeugen sowie alle Elternpaare einzeln angehört. Unter den sieben Zeugen hatten sich sechs Aussteiger der Sekte befunden, die sich während ihrer Aussage an einem geheimen Ort aufgehalten hatten. Ihre Aussagen wurden per Videotechnik in den Sitzungssaal übertragen, die Fragen seien per Telefon gestellt worden. Außerdem wurde am Freitag eine katholische Sekten-Expertin als Zeugin befragt.

Von diesem Dienstag an wird der Familienrichter die weiteren Kinder ab einem Alter von drei Jahren in ihren Pflegefamilien anhören. Dies geschehe ebenfalls nichtöffentlich und werde rund zwei Wochen in Anspruch nehmen. Danach werde der Richter voraussichtlich entscheiden, ob die einstweiligen Anordnungen aufrechterhalten oder aufgehoben werden.