Damit wandte sich der Theologe gegen einen Vorstoß von Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU), der gefordert hatte, dass Beschimpfungen eines religiösen Bekenntnisses grundsätzlich strafbar sein sollten. Bislang sieht der Paragraf 166 im Strafgesetzbuch vor, Schmähungen religiöser Bekenntnisse oder Gruppen unter Strafe zu stellen, wenn sie geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.
Eine solche Ausweitung des Verbot lehnt die EKD ab. "Wer Beleidigungen religiöser Gefühle generell unter Strafe stellen will, verschiebt das Thema von der notwendigen Toleranz-Debatte hin zu einer Verbotsdiskussion", sagte Gundlach der Tageszeitung "Die Welt" (Donnerstagsausgabe). Auch die Bundesregierung hatte der Forderung nach einer Verschärfung des Blasphemie-Paragrafen eine Absage erteilt.
Der in den USA produzierte islamfeindliche Film "Die Unschuld der Muslime" war im Internet verbreitet worden und hatte gewalttätige Proteste in mehreren islamischen Ländern ausgelöst. Die rechtspopulistische Partei "Pro Deutschland" hatte angekündigt, das Video im November in einem Berliner Kino aufzuführen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) prüft derzeit, ob eine Veröffentlichung des Films verhindert werden kann.