WDR zu Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet

WDR zu Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet
Der WDR ist mit einer Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet worden, eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantworten. Der Sender hatte argumentiert, das Gesetz gelte laut Landespressegesetz nicht für den Sender, außerdem schränke die Anfrage die Wettbewerbsfähigkeit des Senders ein.

Der WDR ist endgültig mit juristischen Bemühungen gescheitert, keine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz geben zu müssen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Nichtzulassungsbeschwerde des Senders gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster abgewiesen. Somit muss der WDR nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz und dem WDR-Gesetz Auskünfte erteilen, sofern diese keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und den Programmauftrag zulassen.

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Geklagt hatte der Journalist Marvin Oppong. Er hatte dem WDR im Jahr 2006 eine Liste mit 47 Unternehmen zukommen lassen und gefragt, mit welchen dieser Firmen der WDR Geschäfte gemacht habe. Damit wollte Oppong herausfinden, ob der WDR Unternehmen beauftragte, für die Mitglieder des Rundfunkrats arbeiteten.

Der WDR hatte sich geweigert, diese Auskünfte zu erteilen. Er berief sich unter anderem auf mögliche Wettbewerbsnachteile, weil Oppong ein Vertreter der konkurrierenden Presse sei. Außerdem argumentierte der Sender, er müsse seine Rundfunkfreiheit wahren.

WDR: Gesetz gilt nicht für uns

In der ersten Instanz war Oppong gescheitert, dann jedoch im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erfolgreich. Mit dem Urteil war der WDR verpflichtet worden, über das Auskunftsersuchen Oppongs unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Dies hindere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht daran, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen und im publizistischen Wettbewerb zu bestehen. Eine Revision ließ das OVG nicht zu.

Mit der Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Urteil nun rechtskräftig. Oppong sagte dem epd, das von ihm erstrittene Urteil stelle nun klar, dass jeder Bürger beim WDR einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen könne.

Der WDR hatte nach dem Urteil des OVG erklärt, er sei "nur in engen Grenzen" zur Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW verpflichtet. Auskunftsbegehren dürften weder die Rundfunkfreiheit noch die Wettbewerbsfähigkeit des WDR tangieren. Zudem sei der WDR nicht nach dem Landespressegesetz zur Auskunft verpflichtet.