Ägypten: Gericht verhängt hohe Strafen gegen Mitarbeiter der Adenauer-Stiftung

Ägypten: Gericht verhängt hohe Strafen gegen Mitarbeiter der Adenauer-Stiftung
In Kairo hat ein Strafgericht Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung und weiterer ausländischer Organisationen zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt. Gegen den früheren Leiter des Kairoer Büros der CDU-nahen Adenauer-Stiftung, Andreas Jacobs, verhängte das ägyptische Gericht am Dienstag fünf Jahre Haft, gegen seine Mitarbeiterin Christiane Bader zwei Jahre. Außerdem ordnete das Gericht die Schließung des Stiftungsbüros an. Insgesamt wurden 43 Vertreter nichtstaatlicher Organisationen verurteilt.

Außenminister Guido Westerwelle (FDP) zeigte sich empört über das Urteil. Der Vorsitzende der Adenauer-Stiftung, Hans-Gert Pöttering, äußerte sich "tief betroffen".

Die meisten der 29 ausländischen Verurteilten haben das Land bereits verlassen. Neben Haft- verhängte das Gericht auch Geldstrafen und ordnete die Beschlagnahmung des Vermögens mehrerer Nichtregierungsorganisationen an. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

"Schwerer Schlag gegen die Zivilgesellschaft und den Rechtsstaat"

Das Vorgehen der ägyptischen Justiz sei besorgniserregend, sagte Minister Westerwelle in Berlin. Es schwäche die Zivilgesellschaft als wichtige Säule der Demokratie in einem neuen demokratischen Ägypten. Der Außenminister versicherte, man werde die Konrad-Adenauer-Stiftung dahingehend unterstützen, dass diese Urteile aufgehoben werden. Die deutschen politischen Stiftungen setzten sich in einer für Ägypten historischen Phase beispielhaft für die Verankerung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus und den Dialog zwischen den Kulturen ein.

###mehr-artikel###Der Stiftungsvorsitzende Pöttering sagte: "Das Urteil ist ein schwerer Schlag gegen die Zivilgesellschaft und den Rechtsstaat in Ägypten." Er sprach von einer absurden Verurteilung. Während des gesamten Prozesses sei deutlich geworden, wie haltlos und unbegründet die Vorwürfe seien. Die Arbeit der Stiftung habe seit drei Jahrzehnten auf Kooperationsverträgen mit mehreren staatlichen Stellen in Ägypten basiert. Pöttering kündigte an, die Stiftung werde alle Möglichkeiten nutzen, um gegen das Urteil vorzugehen. Beide Stiftungsmitarbeiter halten sich Pöttering zufolge derzeit nicht in Ägypten auf.

Begonnen hatte der Fall mit der Durchsuchung der Stiftungsbüros 2011. In den Medien wurden ausländischen Organisationen der Spionage verdächtigt. Im Prozess wurde ihnen neben illegaler Finanzierung aus dem Ausland vorgeworfen, dass sie ohne Genehmigung in Ägypten tätig seien. Die Adenauer-Stiftung war zuvor schon 30 Jahre in Ägypten tätig und vor dem Sturz von Präsident Hosni Mubarak stets geduldet. 

Politisch motivierter Prozess

Der Prozess galt von Anfang an als politisch motiviert. Treibende Kraft war die damalige Ministerin für internationale Zusammenarbeit, Fayza Abu Naga. Inzwischen gehört sie nicht mehr in der Regierung an. Im Zusammenhang mit einem Besuch des ägyptischen Präsidenten Mohammed Mursi Anfang 2013 in Berlin erhielt die politische Stiftung einen quasi-legalen Status.

Die meisten ausländischen Angeklagten hatten kurz vor Prozessbeginn im Februar 2012 Ägypten verlassen. Ihre Ausreise sorgte für Aufsehen, da nur auf massiven Druck der USA und Zahlung von Kaution das Ausreiseverbot aufgehoben wurde. In diesen Wochen soll ein neues Gesetz über die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen verabschiedet werden. Danach sollen die Organisationen unter der Kontrolle der Regierung stehen und jegliche finanzielle Unterstützung aus dem Ausland muss vom zuständigen Minister genehmigt werden. Der Gesetzentwurf wurde von Menschenrechtlern, internationalen Organisationen und der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton als zu restriktiv kritisiert.