Diakonie-Chef nach Betrugsfällen für "Weiße Liste" zu Pflegediensten

epd-Gespräch: Lukas Philippi

Diakonie-Chef nach Betrugsfällen für "Weiße Liste" zu Pflegediensten epd-Gespräch: Lukas Philippi
Nach zahlreichen Verdachtsfällen von Abrechnungsbetrug hat sich der Berliner Diakonie-Chef Martin Matz für eine "Weiße Liste" von seriösen ambulanten Pflegediensten ausgesprochen.

So könnten pauschale Verurteilungen vermieden werden, sagte Matz dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. "Wir sind gerne bereit, daran mitzuarbeiten", fügte Matz hinzu. Er ist auch Vorsitzender der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.

So habe das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, der Senatsverwaltung Einverständniserklärungen seiner Mitglieder vorzulegen, damit bei Auffälligkeiten Vertreter von Bezirksamt oder Senatsverwaltung, Verband und betroffenem Pflegedienst die Fälle gemeinsam untersuchen. Auf diese Vorgehensweise hätten sich alle Seiten schon bei einem Runden Tisch Mitte 2012 verständigt. Auf einer "Weißen Liste" könne der Senat alle Pflegedienste aufführen, die zu einer derartigen Überprüfung bereit sind: "Das führt zu einem gewissen Selbstreinigungseffekt."

Bei den aktuell bekanntgewordenen Verdachtsfällen von Abrechnungsbetrug bei 71 Berliner Pflegediensten handelt es sich den Angaben zufolge um 70 private Pflegedienste und einen gemeinnützigen Träger, der als Verein organisiert ist. Insgesamt sind beim Berliner Landeskriminalamt nach Angaben der Senatsgesundheitsverwaltung derzeit 82 Ermittlungsverfahren anhängig. Gegen 13 Pflegedienste gibt es gleich mehrere Ermittlungsverfahren. 35 Verfahren liegen bereits bei der Berliner Staatsanwaltschaft, heißt es in einem Schreiben von Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) an das Abgeordnetenhaus.

"Von der Diakonie ist kein Pflegedienst dabei", sagte Matz zu den Ermittlungsverfahren. Das Problem sei, dass viele der betroffenen ambulanten Pflegedienste in keinem Verband organisiert sind. Zudem seien in erster Linie private Anbieter von den Ermittlungsverfahren betroffen. Die Gewinnorientierung privater Anbietern schaffe Fehlanreize, denen manche nicht widerstehen könnten.