Grüne wollen kirchliches Arbeitsrecht einschränken

Grüne wollen kirchliches Arbeitsrecht einschränken
Die Grünen wollen das kirchliche Arbeitsrecht einschränken.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Volker Beck, erklärte am Freitag in Berlin, so wie es praktiziert werde, passe es nicht mehr in die Zeit. Das Recht, jeden Mitarbeiter auch wegen seiner privaten Lebensführung entlassen zu können, finde keine Akzeptanz mehr. Dies gelte umso mehr, als kirchliche Einrichtungen überwiegend aus staatlichen Mittel finanziert werden und Dienstleister für Menschen aller Religionen und Weltanschauungen seien.

In Zukunft sollten nur noch solche kirchlichen Mitarbeiter wegen fehlender Kirchenmitgliedschaft gekündigt werden können, die an herausgehobener Stelle tätig seien, etwa der Direktor einer katholischen Schule, sagte Beck. Eine Putzkraft oder einen Hausmeister dürfe das nicht betreffen.

Der Gesetzentwurf stelle außerdem klar, dass es für kirchliche Arbeitgeber zwar legitim sei, die Einstellung eines Mitarbeiters zu verweigern, weil er einer anderen Religionsgemeinschaft angehört, nicht aber aufgrund anderer Gegebenheiten, etwa seiner sexuellen Orientierung, erklärte Beck.

Die Kirchen haben ein eigenes Arbeitsrecht, das es ihnen gestattet, ihren Mitarbeitern besondere Loyalitätspflichten aufzuerlegen. Das deutsche Gleichbehandlungsgesetz, das die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie umsetzt, gestattet deshalb in der "Kirchenklausel" Ausnahmen vom Gebot der Gleichbehandlung. Diese Ausnahmen wollen die Grünen einschränken. Die Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet. Dass er vor der Bundestagswahl noch abschließend beraten werden wird, ist allerdings unwahrscheinlich.

Das kirchliche Arbeitsrecht ist in zweierlei Hinsicht in der Diskussion. Zum einen in Bezug auf die Pflichten kirchlicher Arbeitnehmer, die sich auch auf ihre Lebensführung beziehen. Zum anderen in Bezug auf die Aushandlung der kirchlichen Löhne und Gehälter in eigenen Kommissionen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte gegen das Streikverbot geklagt und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt einen Teilerfolg erzielt. Ver.di hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen.