Ärzte sind unzufrieden mit medizinischer Versorgung von Illegalen

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Ärzte sind unzufrieden mit medizinischer Versorgung von Illegalen
Ärzten ist es kaum möglich, illegal oder unversichert in Deutschland lebende Menschen so zu behandeln, wie es notwendig ist. Zu diesem Ergebnis kommt die Ethikkommission der Bundesärztekammer in einer Stellungnahme, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Auch eine Reform habe daran nichts geändert.

Aus Angst vor Abschiebung oder weil sie nicht versichert sind, gingen die Menschen nicht zum Arzt, so die Ärzteschaft. Besonders problematisch sei, dass Kinder und Jugendliche nicht versorgt würden, Impfungen und Vorsorgechecks unterblieben.

Ein großes Problem sei auch die medizinische Behandlung der Asylbewerber und geduldeten Flüchtlinge. Sobald kein Notfall vorliegt, entscheide allein das Sozialamt über die Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung. Dies sei aus ärztlicher Sicht "in hohem Maße bedenklich", so die Bundesärztekammer.

"Großer Handlungsbedarf"

An der medizinischen Versorgung illegal in Deutschland lebender oder beschäftigter Ausländer habe sich trotz einer Reform vor zwei Jahren in der Praxis nichts geändert. "Wir sehen großen Handlungsbedarf", sagte die an der Zürcher Universitätsklinik tätige leitende Ärztin und Ethik-Expertin Tanja Krones, unter deren Federführung das Papier verfasst worden ist. Die gegenwärtige Situation treibe die Ärzte in ethische und humanitäre Konflikte. Der Deutsche Ärztetag will sich Ende Mai mit der Problematik befassen.

Ärzte fühlen sich alleingelassen

Die Ärzteschaft fühlt sich mit den Problemen alleingelassen. Nach Angaben der Bundesärztekammer geht es um drei Gruppen von Menschen: um rund 80.000 Asylbewerber oder Flüchtlinge mit einer Duldung, um Illegale und um illegal in Deutschland arbeitende Ausländer, vorwiegend Osteuropäer. Wie viele Illegale es gibt, ist naturgemäß unklar. Die Schätzungen reichen von 200.000 bis zu 600.000 Menschen.

###mehr-artikel###Seit 2010 gilt eine Rechtsverordnung, wonach Notfall-Behandlungen für Migranten ohne Aufenthaltspapiere vom Sozialamt bezahlt werden, ohne dass die Daten der Patienten an die Ausländerbehörden weitergemeldet werden. Die Regelung funktioniere aber nicht, sagte der Freiburger Gynäkologe und Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer, Ulrich Clever. Sie sei zu kompliziert und bei den meisten Ärzten und Behörden nicht bekannt.

Für planbare Behandlungen wie Operationen gilt der Identitäts-Schutz zudem nicht. Die Folge ist laut Bundesärztekammer, dass entweder Ärzte und Labore auf ihren Kosten sitzenbleiben oder der Patient nicht behandelt wird, weil er sich nicht offenbaren kann. Clever berichtete von einer illegal beschäftigten mazedonischen Hausangestellten, bei der er Krebs diagnostizierte und die ein halbes Jahr später unbehandelt starb.