SPD-Laizisten: Trennung von Kirche und Staat ins Wahlprogramm

SPD-Laizisten: Trennung von Kirche und Staat ins Wahlprogramm
Die SPD-Laizisten wollen eine Abschaffung angeblicher kirchlicher Privilegien durch den Staat im Bundestagswahlprogramm der SPD verankern.

"Wir werden Anträge zur Änderung des Wahlprogramms einbringen, um eine klare Trennung von Staat und Kirche zu erreichen", sagte Adrian Gillmann, Bundessprecher der Gruppe sozialdemokratischen Laizisten, den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Samstagsausgaben).

"Darin fordern wir die Abschaffung der Kirchensteuer, die ersatzlose Streichung des 'Blasphemie'-Paragrafen § 166 im Strafgesetzbuch und das Ende der staatlichen Bezahlung von kirchlichen Amtsträgern", erläuterte Gillmann. Es könne nicht angehen, dass der Staat für die "Privilegierung einer Religionsgemeinschaft" bezahle.

Die Debatte über Staatsleistungen an die Kirchen reißt in jüngster Zeit nicht ab: Diese Zahlungen sind ein Ausgleich dafür, dass der Staat im Zuge der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts viele kirchliche Güter und kirchlichen Grundbesitz enteignete und den Kirchen damit Einnahmequellen entzog.

Keine "Sonderrechte"

Gillmann sprach sich für eine anerkennende Gleichbehandlung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus. Zudem sollten Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen Tarifverträge erhalten, künftig streiken und ohne Einschränkung Betriebsräte bilden dürfen. Ähnliche Forderungen will dem Zeitungsbericht zufolge auch der Arbeitkreis Säkulare Grüne im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen durch Änderungsanträge festschreiben.

Die SPD-Führung hatte 2011 die Bildung eines Arbeitskreises von Laizisten in der Partei einstimmig abgelehnt. Seither firmieren die kirchenkritischen Sozialdemokraten um die Bundestagsabgeordneten Doris Barnett, Carsten Schneider und Rolf Schwanitz unter dem Namen "Laizistische Sozis". Einer strikten Trennung von Staat und Religion hatten führende SPD-Politiker mehrfach eine Absage erteilt.

Die beiden großen Kirchen haben in der Vergangenheit zu ähnlichen Forderungen erklärt, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland habe sich bewährt und komme der Gesellschaft insgesamt zugute. Bei den Rechten der beiden christlichen Kirchen handele es sich nicht um "Sonderrechte", vielmehr stünden diese Rechte jeder Religionsgemeinschaft offen. Kirchen würden auch nicht vom Staat subventioniert. Sie übernähmen im Auftrag und in Abstimmung mit dem Staat Kirchen vielmehr wichtige Aufgaben für das Gemeinwohl.