Menschenrechtsgericht: Pfingstkirchler darf seinen Sohn sehen

Menschenrechtsgericht: Pfingstkirchler darf seinen Sohn sehen
Behörden in Europa dürfen Eltern nicht allein wegen ihrer religiösen Überzeugungen den Umgang mit ihren Kindern verbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag entschieden.

Die Richter gaben einem Mann aus Ungarn Recht, der der pfingstlich-charismatischen Gemeinde "Hit Gyülekezete" angehört. Ungarische Gerichte hatten festgelegt, dass der geschiedene Mann wegen seiner "irrationalen Weltsichten" und seines missionarischen Eifers seinen Sohn nicht sehen dürfe. (Az: 29617/07)

Die Ansichten des Vaters könnten dazu beitragen, den Sohn in seiner Entwicklung zu behindern, hatten die ungarischen Richter argumentiert. Der Mann habe frühere Treffen mit dem Kind dazu "missbraucht", seine religiösen Überzeugungen weiterzugeben.

Dem wollte das Straßburger Menschenrechtsgericht nicht folgen. Es gebe keinerlei Belege dafür, dass der Sohn wegen der Religion seines Vaters "gefährlichen Praktiken" oder "physischen Verletzungen" ausgesetzt gewesen sei, betonten sie. Das Zusammensein von Eltern und Kindern sei ein fundamentales Element des Familienlebens.

Die ungarischen Behörden hätten unter Umständen weniger drastische Maßnahmen prüfen können, etwa Besuche unter Aufsicht. Das Menschenrechtsgericht sprach dem Vater 12.500 Euro Schmerzensgeld zu.