Kliniken hätten Vergewaltigungsopfer aufnehmen müssen

Patientenaufnahme in Berlin
Foto: epd-bild/Werner Krueper
An der Patientenannahme sollte niemand abgewiesen werden, der Hilfe braucht.
Kliniken hätten Vergewaltigungsopfer aufnehmen müssen
Die Abweisung eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers durch zwei katholische Kliniken in Köln sorgt weiter für Diskussionen. Denn nicht nur die medizinische Ethik hätte die Behandlung erfordert: Auch die Empfehlung der Ethikkommission der betroffenen Krankenhäuser sieht in einem solchen Fall eine Behandlung vor, wenn auch ohne die "Pille danach".
18.01.2013
epd, evangelisch.de

Die katholische Kirche müsse "umgehend Konsequenzen aus der Zurückweisung eines Missbrauchsopfers durch zwei ihrer Krankenhäuser ziehen", sagte die Kirchenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Griese, am Freitag in Berlin, und nannte das Vorgehen der Kliniken inakzeptabel. Sie hatten sich geweigert, ein Vergewaltigungsopfer zu untersuchen, weil dies auch mit einer Beratung über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch sowie das Verschreiben der "Pille danach" verbunden wäre. "Das war unterlassene Hilfeleistung und widerspricht der christlichen Nächstenliebe", kritisierte Griese. Die Verantwortung dafür dürfe jetzt nicht auf den Rücken zweier Assistenzärzte abgeladen werden.

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Die Familienpolitikerin, die der Synode der EKD angehört, plädierte dafür, die "Pille danach" künftig rezeptfrei abzugeben, wenn die Betroffene von einem Apotheker umfassend beraten wurde. Auch die Familienberatung pro familia forderte den rezeptfreien Zugang zu dem Medikament, das Frauen eine schnelle und unkomplizierte Notfallverhütung ermögliche. Das Medikament enthält ein Hormon, das nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder nach einer Verhütungspanne einen Eisprung verhindern oder verzögern soll.

Außerdem müssten sich Hilfesuchende in einem Notfall darauf verlassen können, sofort Unterstützung zu erhalten, teilte pro familia mit. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nach katholischer Meinung nicht einmal nach einer wahrscheinlichen Vergewaltigung über den Einsatz der "Pille danach" nachgedacht werden dürfe.

Frauen nicht zu Kindern zwingen

Die NRW-Landesvorsitzende der katholischen Schwangerenberatung "Donum Vitae", Ursula Heinen-Esser, empfahl den Ärzten katholischer Kliniken, Vergewaltigungsopfer auch über die "Pille danach" aufzuklären. "Sie können einem Vergewaltigungsopfer nur schwer zumuten, dann auch tatsächlich schwanger zu werden", sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete im WDR.

Das ist auch die Position eines großen evangelischen Krankenhauses im Gespräch mit evangelisch.de. Die Frau wäre dort niemals abgewiesen worden, und ihr die "Pille danach" zu verschreiben, bei den Ärzten und Seelsorgern unstrittig: Man sollte Frauen nicht dazu zwingen, als Folge einer Vergewaltigung ein Kind zu bekommen.

Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, vermutet ein "schweres Missverständnis" zwischen dem katholischen Träger und den Ärzten der beiden Kliniken. "Mindestens die Beratung, und zwar komplett und richtig, hätte man dieser jungen Frau geschuldet", sagte er im ARD-Morgenmagazin. Die Kliniken müssten sich die Frage gefallen lassen: "Warum passiert das in zwei Krankenhäusern des gleichen Trägers und warum ist die Auskunft der Ärzte offensichtlich die gleiche?" Henke betonte: "Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus."

Für medizinische Fragen sind die Ärzte da

Auch Dr. Rainer Prönneke, Chefarzt an der Evangelischen Diakonissenanstalt Marienstift in Braunschweig, verwies auf die medizinische Ethik: "Wir sind verpflichtet, einen Patienten zu behandeln", sagte er im Gespräch mit evangelisch.de. "Wir müssen natürlich entscheiden, ob wir ihn behandeln können, oder ob wir ihn an Spezialisten verweisen, aber das ist unsere Aufgabe:  Wir müssen ihn untersuchen, ihn anhören, und dann behandeln. Das ist unsere Verantwortung."

Zwar gelte im Braunschweiger Marienstift die evangelische Grundordnung, "die sich auf die Haltung und das Menschenbild bezieht", aber die regele keine medizinischen Fragen, sagte Prönneke: "Letztlich habe ich als Arzt die Verantwortung auch für ethische Entscheidungen. Wenn ich da etwas falsch mache, dann würde das sicher diskutiert. Bei aktiver Sterbehilfe, die ja ohnehin ungesetzlich ist, hätte ich zum Beispiel ein Problem mit dem Träger. Aber in den medizinischen Entscheidungen bin ich frei."

Die katholischen Kliniken hätten die Frau aufnehmen müssen

Für die katholischen Krankenhäuser der Cellitinnen-Stiftung gibt es dagegen eine Handlungsempfehlung der Ethik-Kommission vom November 2012 zur "Pille danach", die in eine medizinische Entscheidung eingreift. Denn das Mittel soll "Patientinnen, die vermutlich Opfer eines Sexualdelikts geworden sind", ausdrücklich nicht angeboten werden.

In dem Papier steht allerdings auch eindeutig, dass alle "alle moralisch unbedenklichen Mittel zur medizinischen Gesundung" zur Verfügung gestellt werden müssen, und weiterhin: "Schadensvermeidung von Seiten des medizinischen Teams bedeutet, dass zeitsensitive Hilfsmaßnahmen nicht hinausgezögert werden. Außer der Abgabe der Notfallkontrazeption müssen alle medizinischen Maßnahmen sofort angeboten werden. Dies beinhaltet auch die volle Kooperation mit der Anonymen Spurensicherung (ASS) […]."

Warum die junge Fau in Köln trotzdem abgewiesen wurde, werden die Kliniken noch erklären müssen: Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium prüft derzeit, ob ein Verstoß der Krankenhäuser gegen gesetzliche Regelungen vorliegt. Bislang spricht der Träger der beiden Kliniken, die Stiftung der Cellitinnen, in einer Stellungnahme von einem "Missverständnis" beim Umgang mit den Empfehlungen der Ethik-Kommission. Das Erzbistum Köln bedauerte die Vorfälle und teilte mit, der Träger werde sicherlich "Maßnahmen ergreifen, um eine Wiederholung" auszuschließen.