Mailänder Alt-Erzbischof Carlo Maria Martini gestorben

Mailänder Alt-Erzbischof Carlo Maria Martini gestorben
Der Mailänder Alt-Erzbischof, Kardinal Carlo Maria Martini, ist tot. Nach Angaben seines Nachfolgers, Kardinal Angelo Scola, erlag der Jesuit am Freitag in Gallarate bei Mailand im Alter von 85 Jahren den Folgen eines Parkinsonleidens.

Nach Angaben seines behandelnden Arztes Gianni Pezzoli lehnte der weit über die Grenzen seines Heimatlandes bekannte Kirchenvertreter lebensverlängernde Maßnahmen ab.

Nach seiner Emeritierung als Erzbischof von Mailand hatte der 1927 in Turin geborene Martini sich 2002 nach Israel zurückgezogen, von wo er aus gesundheitlichen Gründen 2008 nach Italien zurückkehrte. Beim letzten Konklave 2005, bei dem Papst Benedikt XVI. gewählt wurde, galt er als Hoffnungsträger progressiver Kirchenkreise, konnte jedoch nicht genügend Stimmen auf sich vereinen.

Bemühen um ökumenischen Dialog

Der spätere Mailänder Erzbischof trat 1944 im Alter von 17 Jahren in den Jesuitenorden ein. Nach dem Theologiestudium in Turin und Rom lehrte er am Päpstlichen Bibelinstitut, bevor er 1978 zum Rektor der Päpstlichen Gregoriana-Universität in Rom ernannt wurde.

Ein Jahr später von Papst Johannes Paul II. zum Mailänder Erzbischof geweiht, machte er sich durch seine Bemühungen um Dialog mit anderen christlichen Konfessionen, dem Judentum sowie Nicht-Gläubigen rasch einen Namen. Auf dem Höhepunkt des Linksterrorismus in Italien vertrauten ihm Mitglieder der Roten Brigaden ihre Waffen an.

Bevor er sich aufgrund seiner vor 16 Jahren einsetzenden Krankheit zunehmend aus der Öffentlichkeit zurückzog, erregte Martini durch die Forderung nach einem Konzil über einen veränderten Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in der Kirche sowie nach Respekt vor dem Willen Kranker in der Diskussion um Sterbehilfe Aufsehen. Während katholische Parlamentarier unterschiedlicher Parteien im römischen Parlament Gesetzentwürfe für eingetragene Lebenspartnerschaften blockierten, sprach Martini sich für die rechtliche Anerkennung homosexueller Paare durch den Staat aus.