Zeitung: Kopplung von Betreuungsgeld und Vorsorge kommt doch

Zeitung: Kopplung von Betreuungsgeld und Vorsorge kommt doch
Die Auszahlung des Betreuungsgelds soll einem Bericht der "Rheinischen Post" zufolge doch noch an den Besuch von Vorsorgeuntersuchungen gekoppelt werden.

Die in Düsseldorf erscheinende Zeitung berichtete unter Berufung auf Koalitionskreise, die Kopplung solle auch für das Elterngeld gelten und zeitgleich mit den Gesetzesänderungen für das Betreuungsgeld auf den Weg gebracht werden.

###mehr-artikel### Eine Bestätigung dafür war am Freitag weder bei der FDP-Fraktion noch in der Union zu bekommen. Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld, der Ende Juni in den Bundestag eingebracht worden war, sieht eine solche Kopplung nicht vor. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte sich allerdings stets dafür starkgemacht. Die parlamentarische Anhörung zum Betreuungsgeldgesetz soll in der zweiten Septemberwoche stattfinden. Möglicherweise werde es danach noch Änderungen geben, hieß es bei der Unionsfraktion.

Die FDP hat an einer solchen Kopplung kein Interesse. Auch die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt hatte noch in dieser Woche erklärt, der vorliegende Gesetzentwurf solle nach dem Willen der CSU unverändert verabschiedet werden. Es gebe keinen Verhandlungsspielraum mehr, so Hasselfeldt.

SPD findet Koppelung "absurd"

Die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese nannte die Kopplung "absurd". Kinder durch das Betreuungsgeld von der Kinderkrippe fernhalten, sie aber zum Arzt schicken zu wollen, passe nicht zusammen, erklärte die Bundestagsabgeordnete in Berlin. Dass Eltern die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, sei nicht durch die Kopplung an staatliche Leistungen zu erreichen, sondern nur mit konsequenten Aufforderungen, wie dies in einigen Bundesländern bereits geschehe.

Das Betreuungsgeld für Eltern, die für ihre Kleinkinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, soll Anfang 2013 in Kraft treten. Sie sollen dann zunächst 100 Euro für einjährige Kinder und ab 2014 für ein- und zweijährige Kinder 150 Euro erhalten.