Schröder stellt sich gegen Elternzeit-Verkürzung

Schröder stellt sich gegen Elternzeit-Verkürzung
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat den Arbeitgeber-Vorschlag für eine radikal verkürzte Elternzeit scharf zurückgewiesen.

Sie sei "ziemlich entsetzt" über die Forderung, sagte Schröder am Montag im ARD-"Morgenmagazin". Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, hatte in der Tageszeitung "Die Welt" zuvor gefordert, die Elternzeit stufenweise auf zwölf Monate zu verkürzen. Damit sollten Mütter schneller in die Erwerbstätigkeit zurückgeholt werden.

"Ich frage mich, hat der irgendeine Ahnung von der Lebenswirklichkeit der Familien in Deutschland?" entgegnete die Familienministerin. 60 Prozent der Familien entschieden sich dafür, länger als ein Jahr ihr Kleinkind zu Hause zu betreuen. Hundts Forderung laufe darauf hinaus, dass Frauen am besten nach dem Mutterschutz sofort wieder ihren Job antreten sollten, kritisierte Schröder.

BDA kritisiert auch ds Elterngeld

Hundt hatte in der "Welt" erklärt, Deutschland habe mit bis zu drei Jahren die im europäischen Vergleich längsten Elternzeiten: "Dies wirkt sich negativ auf die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt aus." Mehr berufstätige Frauen seien aber ein wichtiger Beitrag gegen den Fachkräftemangel.

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Die Forderungen der BDA beziehen sich auf einen Gesetzesentwurf des Familienministeriums, das die Großelternzeit einführen und die Elternzeit modernisieren will. "Je länger Frauen aus dem Beruf aussteigen, desto schwieriger ist die Wiedereingliederung, desto größer sind die Qualifikationsverluste und desto geringer sind die Karrierechancen", heißt es in einem der "Welt" vorliegenden Positionspapier der Arbeitgeber.

Auch das Elterngeld, das Eltern bis zu 14 Monate als Lohnersatzleistung beziehen können, nimmt die BDA ins Visier: "Auch beim Elterngeld sind die Anreize zum Verbleib oder zur zügigen Rückkehr in Beschäftigung zu gering, um Wirkung zu entfalten", sagt BDA-Präsident Hundt. Der Elterngeldbezug gehe noch immer überwiegend mit einer vollständigen Unterbrechung der Erwerbstätigkeit einher, obwohl das Bundeselterngeldgesetz Spielraum für eine fortwährende Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden lasse, schreiben die Arbeitgeber. Nur 3,7 Prozent der Elterngeldbezieher nutzten aktuell diese Möglichkeit.