EKD-Bevollmächtigter will eine begrenzte Zahl an PID-Zentren

EKD-Bevollmächtigter will eine begrenzte Zahl an PID-Zentren
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) tritt für eine klare Beschränkung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) ein.

Der Entwurf für eine Rechtsverordnung zu den in Ausnahmefällen zulässigen Gentests an Embryonen sei verbesserungsbedürftig, sagte der EKD-Bevollmächtigte, Prälat Bernhard Felmberg, anlässlich einer Expertenanhörung am Donnerstag. Er kritisierte, dass in der Verordnung die Zahl der Zentren, an denen PID erfolgen kann, nicht begrenzt sei. Dadurch sei nicht auszuschließen, dass mehr Paaren PID angeboten werde, als es eigentlich notwendig wäre. Mit der Zahl der Zentren sollte auch die Anwendung der Gentests beschränkt werden, argumentierte Felmberg.

###mehr-artikel### Mit Blick auf die Bildung der Ethik-Kommissionen trat der EKD-Bevollmächtigte dafür ein, dass die christliche Ethik durch Berufung von Theologen fester Bestandteil dieser Gremien werde. Die Perspektive der Seelsorge müsse ausreichendes Gewicht erhalten. Als problematisch wertete der Prälat das zahlenmäßige Übergewicht der Mediziner in den Kommissionen, die aus jeweils vier Medizinern und vier Nichtmedizinern bestehen. Da Kommissionsentscheidungen mit einfacher Mehrheit erfolgen sollten, erhalte die Medizinerseite faktisch ein Vetorecht, gab der Theologe zu bedenken.

Kritierien seien zu unbestimmt

Felmberg kritisierte zudem fehlende Konkretisierungen im Blick auf die humangenetische und medizinische Indikation: "Die Kriterien für die nachzuweisende Indikation bleiben unbestimmt." Damit liege die Entscheidung bei der jeweiligen Ethik-Kommission, die jedoch nicht über hinreichende Kriterien für die Bestimmung einer "schwerwiegenden Erbkrankheit" verfügten. Auch müsse die Unabhängigkeit der Einrichtungen, in denen die PID vorgenommen wird, gewährleistet sein, forderte der EKD-Bevollmächtigte.

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht. Im Juli 2011 hatte der Bundestag die Gentests in Ausnahmefällen gestattet. Die Verordnung soll nun die Rahmenbedingungen für die PID abstecken. An dem im Juli veröffentlichen Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums gibt es Kritik von Ärzten, Medizinethikern und aus den Kirchen. Auch eine Reihe von Bundesländern machte Einwände geltend. Wenn Kabinett und Bundesrat im Herbst zustimmen, soll die Verordnung Anfang 2013 in Kraft treten.