Entschädigung wegen Diskriminierung mindert nicht Hartz IV

Entschädigung wegen Diskriminierung mindert nicht Hartz IV
Behinderte Hartz-IV-Bezieher können erhaltene Entschädigungszahlungen wegen einer Diskriminierung bei einer Stellenbewerbung behalten.

Die Zahlungen dürfen nicht als Einkommen mindernd auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Ist die Zahlung aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs zustande gekommen, muss daraus aber hervorgehen, dass es sich um eine Entschädigung aufgrund einer Diskriminierung handelt, so die Kasseler Richter.

###mehr-artikel### Damit bekam ein schwerbehinderter Hartz-IV-Bezieher recht. Der 1955 geborene Arbeitslose bezieht seit Juli 2008 Hartz-IV-Leistungen. In der Zeit von Dezember 2009 bis Dezember 2010 hatte er sich bei mehreren Bibliotheken beworben. In sechs Fällen hatten die öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung des Schwerbehinderten nicht ausreichend berücksichtigt. So wurde er nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zum Bewerbungsgespräch eingeladen, oder die Schwerbehindertenvertretung wurde nicht ausreichend informiert.

Der Schwerbehinderte fühlte sich dadurch diskriminiert und klagte wegen des Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Er stimmte schließlich in sechs arbeitsgerichtlichen Verfahren einem Vergleich zu und erhielt dafür insgesamt 16.700 Euro. Das Jobcenter berücksichtigte das Geld, verteilt über zwölf Monate, als Einkommen und strich damit das Arbeitslosengeld II zusammen. Der Kläger rügte, dass damit das Ziel des AGG sowie der Behindertenschutz ausgehöhlt werde.

Dem stimmte nun auch das Bundessozialgericht zu. Entschädigungszahlungen aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen dürften ebenso wie Schmerzensgeldzahlungen nicht als Einkommen mindernd auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Das Verfahren wurde jedoch an die Vorinstanz zurückverwiesen. Diese muss noch feststellen, ob die erhaltenen Zahlungen des Klägers tatsächlich als Entschädigung wegen einer Diskriminierung geleistet worden sind.