Morgen Gerichtsurteil: Was brauchen Flüchtlinge zum Leben?

Morgen Gerichtsurteil: Was brauchen Flüchtlinge zum Leben?
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet an diesem Mittwoch, ob die Höhe der Sozialleistungen für Flüchtlinge diesen ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht.

Auf dem Prüfstand steht dabei das 1993 eingeführte Asylbewerberleistungsgesetz. Das sieht für Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge oder andere geduldete Flüchtlinge für die ersten vier Aufenthaltsjahre in Deutschland um bis zu 40 Prozent geringere Sozialleistungen vor, als beispielsweise Hartz-IV-Bezieher erhalten.

Daraus erwächst das Problem, dass zwei Personengruppen unterschiedlich hohe Leistungen zur Existenzsicherung erhalten. Vor dem Hintergrund, dass hierzulande alle Menschen ein Grundrecht auf menschenwürdige Behandlung haben, sind verschieden hohe Sozialleistungen schwer zu begründen.

Kurdischer Flüchtling will mehr als 224 Euro

In den zwei zu entscheidenden Fällen sind ein kurdischer Flüchtling aus dem Irak und ein heute elfjähriges Mädchen aus Liberia vor Gericht gezogen. Die Flüchtlinge rügen, dass die ihnen zustehenden Hilfen, die sogenannten Grundleistungen, nicht ihr im Grundgesetz geschütztes menschenwürdiges Existenzminimum sichern.

Mit rund 224 Euro monatlich für einen alleinstehenden erwachsenen Flüchtling seien diese Leistungen "evident unzureichend", argumentierte der kurdische Flüchtling. Der Bedarf, was eine Person zum Leben mindestens benötige, sei zudem bloß geschätzt und in nicht nachvollziehbarer Weise ermittelt worden.