Hubig legt Entwurf für Verbot verbaler sexueller Belästigung vor

Hubig legt Entwurf für Verbot verbaler sexueller Belästigung vor
Sexuelle Belästigung soll künftig nicht erst dann strafbar sein, wenn Frauen begrapscht werden. Auch Worte und Gesten, die einschüchtern und bedrängen sollen, will Justizministerin Hubig unter Strafe stellen.

Berlin (epd). Mit Strafen für verbale sexuelle Belästigung sowie höheren Sanktionen und Verjährungsfristen bei Vergewaltigung will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Frauen besser vor Übergriffen schützen. Das Justizministerium veröffentlichte am Montag einen entsprechenden Referentenentwurf. „Die sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar“, erklärte die Ministerin. Sie wolle Strafbarkeitslücken bei verbaler Belästigung schließen.

Eine sexuelle Belästigung kann nach bislang geltendem Recht nur bestraft werden, wenn es körperliche Berührungen gab. Künftig sollen auch anzügliche Sprüche und Gesten bestraft werden können, wenn sie darauf abzielen, die Frau einzuschüchtern oder zu bedrängen. Laut Ministerium vermeidet das Gesetz bewusst den Begriff „Catcalling“, womit zum Beispiel ungewolltes Hinterherpfeifen oder unerbetene sexualisierte Sprüche auf der Straße gemeint sind. Solche „missglückten Komplimente“ seien von der geplanten neuen Vorschrift nicht erfasst, hieß es aus dem Ministerium. Als Bedrängung könnten aber Worte oder Gesten verstanden werden, wenn sich das Opfer der Situation nicht ohne Weiteres entziehen kann.

Höhere Strafen bei Vergewaltigung

Hubig will zudem das Strafmaß für Gruppenvergewaltigungen, andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen mit der Folge einer Schwangerschaft erhöhen. In diesen Fällen soll es künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren statt bislang zwei Jahren Gefängnis geben.

Vereinheitlichen will Hubig die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen. Sie soll künftig in allen Fällen bei 20 Jahren liegen. Aktuell liegt sie zwischen 5 und 20 Jahren. Sie wolle sicherstellen, „dass Vergewaltigungen auch noch viele Jahre nach der Tag verfolgt und bestraft werden können“, erklärte Hubig.