Linnemann legt Zusatzbeitrag für Krankenkassen auf 2,9 Prozent fest

Linnemann legt Zusatzbeitrag für Krankenkassen auf 2,9 Prozent fest
Der allgemeine Beitragssatz reicht nicht, um die Ausgaben der Krankenkassen zu decken. Nötig ist deshalb ein Zusatzbeitrag, der 2027 aber nicht steigen soll. Das Gesundheitsministerium legte die Durchschnittshöhe auf unverändert 2,9 Prozent fest.

Berlin (epd). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird im kommenden Jahr weiterhin bei 2,9 Prozent liegen. Das Bundesgesundheitsministerium teilte am Freitag mit, dass es diese Höhe festgelegt habe. Es folgt damit der Empfehlung des zuständigen Schätzerkreises, der davon ausgeht, dass dies zur Deckung des Finanzbedarfs der Kassen nötig ist. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sagte, man habe die Entwicklung des in der Vergangenheit immer weiter gestiegenen Zusatzbeitrags gestoppt.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Zusatzbeitrag ebenso wie den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent jeweils zur Hälfte. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine reine Rechengröße. Die Kassen bestimmen ihren Zusatzbeitrag eigenständig und können ihn im Jahresverlauf auch erhöhen, wenn sie dies für notwendig halten, um ihre Ausgaben zu finanzieren.

Vorschläge für Kassen-Reform bis Jahresende erwartet

Für das laufende Jahr liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf dem Papier bei 2,9 Prozent. Der reale Wert war aber bereits zu Jahresbeginn höher. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geht davon aus, dass der Zusatzbeitrag im Jahresdurchschnitt 2026 bei 3,13 Prozent liegen wird.

In diesem Jahr wurden vom Bundestag Einsparungen für die Kassen sowie Mehrbelastungen für die Versicherten und Leistungserbringer beschlossen, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Linnemann sagte, man müsse aber auch strukturelle Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung angehen. Eine dafür eingerichtete Kommission soll noch in diesem Jahr Vorschläge vorlegen.