Gütetermin um gekündigte AfD-Kandidatin bleibt ohne Einigung

Gütetermin um gekündigte AfD-Kandidatin bleibt ohne Einigung
Der Streit um die Kündigung einer Diakonie-Mitarbeiterin wegen einer AfD-Kandidatur geht weiter. Ein Gütetermin am Arbeitsgericht in Wilhelmshaven führte nicht zu einer Einigung. Die Richterin äußerte Zweifel an dem Kündigungsgrund.
28.10.2026
epd
Von Jörg Nielsen (epd)

Wilhelmshaven, Jever (epd). Der bundesweit vermutlich erste Fall einer Kündigung durch einen diakonischen Arbeitgeber wegen einer AfD-Kandidatur bleibt vorerst ungelöst. Der Gütetermin um die fristlose Kündigung der Verwaltungsangestellten führte am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Wilhelmshaven zu keiner Einigung. Die Frau hatte für ein evangelisches Hospiz in Jever gearbeitet. Richterin Dorothea Vincetic äußerte Zweifel, ob eine AfD-Kandidatur als Kündigungsgrund ausreicht. Nun steht ein Prozess bevor. Als erster Verhandlungstag ist der 14. April kommenden Jahres vorgesehen (Az.: 1 Ca 420/26).

Der Anwalt der gekündigten Mitarbeiterin, Christian Wirth, deutete an, seine Mandantin sei zu einem Vergleich bereit, wenn die Summe deutlich über der Regelabfindung liege. Eine konkrete Summe wollte er auch auf Nachfrage der Richterin nicht nennen. Der Anwalt des Arbeitgebers „Mission:Lebenshaus“, Dieter Ahlers, zeigte sich überrascht. Er habe kein Angebot mitgebracht, wolle das Angebot aber weiterreichen.

Verstoß gegen kirchliche Loyalitätsrichtlinien?

Die „Mission:Lebenshaus“ mit Sitz in Bremen betreibt in Jever das Hospiz, in dem die Verwaltungsmitarbeiterin bis zum 17. August dieses Jahres tätig war. Als bekannt wurde, dass sie bei der niedersächsischen Kommunalwahl für die AfD kandidierte, sprach die diakonische Einrichtung zunächst eine Abmahnung, dann eine fristlose Kündigung aus.

Rechtsanwalt Ahlers betonte, die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei stehe in einem „krassen“ Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie. Die Frau habe gegen die Loyalitätsrichtlinien der evangelischen Kirchen verstoßen. Sie sei auch nach außen als Vertreterin des Hospizes aufgetreten.

Für die Gegenseite unterstrich Rechtsanwalt Wirth, seine Mandantin habe sich bei ihrer Arbeit nichts zuschulden kommen lassen. Zudem sei die AfD nicht verboten. Darum liege kein Grund für eine Kündigung vor. Müller hatte angekündigt, gegen die Kündigung zu klagen und „alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen“. Die 60-Jährige verfolgte die Verhandlung schweigend an der Seite ihres Anwalts.

Weitere Fälle bei Diakonie und Caritas

Neben der Hospiz-Mitarbeiterin ist nach Auskunft der Diakonie in Niedersachsen mindestens noch einer anderen Person aufgrund einer Kandidatur für die AfD in Niedersachsen gekündigt worden. Der Name und der Ort der Einrichtung wurden dem Evangelischen Pressedienst (epd) indes nicht genannt.

Ein ähnlicher Fall wird demnächst vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig ebenfalls als Gütetermin verhandelt (Az: 3 Ca 472/26). Dort geht es um einen Fall bei der Caritas, die einer Erzieherin aus einem katholischen Kindergarten in Salzgitter gekündigt hat. Sie hatte ebenfalls für die AfD kandidiert, ist jedoch kein Parteimitglied. Auch nach Ansicht der Caritas steht die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation in einem „schwerwiegenden Spannungsverhältnis“ zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Caritas.