Wilhelmshaven, Jever (epd). Im bundesweit vermutlich ersten Fall dieser Art sind die Diakonie und eine Mitarbeiterin, der wegen einer AfD-Kandidatur gekündigt worden war, am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Wilhelmshaven aufeinandergetroffen. Der Gütetermin im Streit um die fristlose Kündigung brachte jedoch keine Einigung. Die Richterin äußerte Zweifel, ob eine AfD-Kandidatur als Kündigungsgrund ausreicht.
Nun steht ein Prozess bevor. Die Verhandlungen sollen nach Angaben des Gerichts im April beginnen. Die Mitarbeiterin hatte als Verwaltungsangestellte für ein Hospiz in Jever gearbeitet.
Diakonie sieht Spannungsverhältnis zu ihren Grundwerten
Die „Mission:Lebenshaus“ mit Sitz in Bremen betreibt in Jever das Hospiz, in dem die Frau bis zum 17. August dieses Jahres tätig war. Als bekannt wurde, dass sie bei der niedersächsischen Kommunalwahl für die AfD kandidierte, sprach die diakonische Einrichtung eine fristlose Kündigung aus. Die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei stehe in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie, hieß es in einer Stellungnahme. Die Kandidatin hatte angekündigt, gegen die Kündigung zu klagen und „alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen“.
Ein ähnlicher Fall wird demnächst vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig ebenfalls als Gütetermin verhandelt (Az: 3 Ca 472/26). Dort hat die Caritas einer Erzieherin aus einem katholischen Kindergarten in Salzgitter gekündigt. Sie hatte wie Müller für die AfD kandidiert, ist jedoch kein Parteimitglied. Auch nach Ansicht der Caritas steht die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation in einem „schwerwiegenden Spannungsverhältnis“ zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Caritas.




