Die lutherische Theologin Maria Stettner sieht in der katholischen Ablasspraxis nach wie vor einen deutlichen Trennungspunkt zwischen den Konfessionen. "Einige Aspekte, die in der römisch-katholischen Ablasslehre weiter eine Rolle spielen, überraschen und irritieren die lutherische Seite", sagte die Ökumene-Referentin der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) anlässlich des Reformationstags. Am 31. Oktober 1517 hatte Martin Luther seine 95 Thesen gegen den Ablass veröffentlicht.
Die katholische Kirche kann nach eigener Lehre einen Nachlass für zeitliche Sündenstrafen aussprechen, die der Christ im Fegefeuer abbüßen muss. Diese Amnestie kann zwar nicht mehr gegen Geld erworben werden, dennoch müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören immer auch Beichte, Gebete und die Teilnahme an der Eucharistie, dem katholischen Abendmahl.
Stettner zufolge legt der Ablass so das Missverständnis nahe, Gottes Gnade könne erworben werden. Dagegen sei die lutherische Auffassung eindeutig: "Null Prozent Werke, hundert Prozent Gnade schaffen das Heil." Anzuerkennen sei jedoch, dass die katholische Kirche ihr Verständnis von Heil und Gnade seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil der lutherischen Position angenähert habe.
Lehre vom Kirchenschatz
Ein weiteres Ärgernis sei die Lehre vom Kirchenschatz. Danach teilt die den Ablass aus dem Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen aus, den allein sie, die katholische Kirche, hüte. "Abseitig" erscheine aus lutherischer Sicht zudem die Vergabe von Ablässen für Verstorbene. Kritisch beurteilt Stettner insbesondere Sonderablässe, wie sie die katholische Kirche in Jubiläumsjahren gewährt. Wenn in solchen Heiligen Jahren wie zuletzt 2025 volle Ablässe versprochen würden, scheine die eigentlich 1967 von Papst Paul VI. abgeschaffte Bemessung von Sündenstrafen in Tagen und Jahren wieder durch. Überhaupt entbehre die Idee der Tilgung zeitlicher Sündenstrafen der biblischen Grundlage.
Trotz dieser Differenzen belasten die Vorbehalte die ökumenischen Beziehungen laut Stettner derzeit kaum. Die Ablasspraxis sei kein Gegenstand bilateraler theologischer Gespräche, weil sie gegenüber der zentralen Rechtfertigungslehre als sekundär eingestuft werde. Andere theologische Themen seien mit Blick auf die mögliche Vertiefung der Gemeinschaft zwischen Rom und der Kirche der Wittenberger Reformation brisanter und wichtiger, etwa die gegenseitige Anerkennung kirchlicher Ämter.




