Altenpfleger gesteht versuchten Mord

Altenpfleger gesteht versuchten Mord
Ein Altenpfleger in Bad Vilbel soll hochbetagten Pflegebedürftigen anlasslos Insulin verabreicht haben - mit lebensbedrohlichen Folgen. Vor Gericht hat er nun gestanden.

Frankfurt a.M., Bad Vilbel (epd). Ein wegen versuchten Mordes und weiterer Vorwürfe angeklagter Altenpfleger hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main am ersten Verhandlungstag am Dienstag ein Geständnis abgelegt. Der Angeklagte habe die objektiven Tatbestände gestanden, sagte der Pressesprecher des Gerichts, Christian Annen, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der ehemalige Pfleger eines Pflegeheims in Bad Vilbel ist wegen des Verdachts des versuchten Mordes, des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Seit September 2025 befindet er sich in Untersuchungshaft.

Der Altenpfleger hat nach Angaben der Anklage in sechs Fällen fünf Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern im Alter über 80 Jahre ohne medizinischen Anlass Insulin verabreicht. Die Verabreichung habe zu einem Blutzuckerabfall geführt, der lebensbedrohlich sein könne. Der Angeklagte habe nach den Taten zwischen dem 23. Juli und dem 19. September 2025 in vier Fällen selbst den Notruf gewählt und eine ärztliche Versorgung angefordert, so dass ihm in diesen Fällen eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird.

Verdacht des Heimtückemordes

In zwei weiteren Fälle habe er keine Bemühung zur Rettung unternommen, weshalb ihm hier zusätzlich eine versuchte Tötung vorgeworfen wird. In einem Fall bestehe der Verdacht eines Heimtückemordes, weil die damals 84-jährige Pflegebewohnerin aufgrund einer Demenzerkrankung arg- und wehrlos gewesen sei. Das Geständnis des Angeklagten werde überprüft, sagte Annen. Das Strafmaß für versuchten Mord betrage drei bis 15 Jahre Haft, für gefährliche Körperverletzung sechs Monate bis zehn Jahre Haft.