Düsseldorf (epd). Wer auf Vollzeitbasis zum Mindestlohn arbeitet, hat laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung ein deutlich höheres Einkommen als Empfänger von Grundsicherung. Im bundesweiten Durchschnitt liegt der Einkommensvorteil einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, für das Jahr 2026 bei durchschnittlich rund 623 Euro monatlich, zeigt die Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, die am Dienstag in Düsseldorf vorgestellt wurde.
Dabei ist der Lohnabstand in Ostdeutschland inklusive Berlin etwas größer als im Westen: Bei einer alleinstehenden Person sind es durchschnittlich rund 664 Euro im Osten gegenüber rund 609 Euro im Westen. Mit der Erhebung gehen die WSI-Forscher auch der Frage nach, ob sich Arbeit in Deutschland im Vergleich zur Grundsicherung noch lohne. Ihr Ergebnis: In ganz Deutschland gibt es einen deutlichen Lohnabstand, der unabhängig von der Haushaltskonstellation gilt. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind von fünf Jahren hat bei Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn im Bundesdurchschnitt rund 757 Euro mehr zur Verfügung als bei Grundsicherungsbezug. Bei einem verheirateten Paar mit zwei Kindern von fünf und 14 Jahren und einem beschäftigten Elternteil in Vollzeit zum Mindestlohn beträgt der Abstand rund 749 Euro.
Modellrechnungen für drei Haushaltstypen
In der Analyse haben die WSI-Forscher Modellrechnungen zu drei typischen Haushaltskonstellationen auf Basis des „WSI-Steuer-/Transfermodells“ durchgeführt, das alle relevanten Abgaben, die Leistungen der Grundsicherung sowie weitere Sozialleistungen umfasst. Regionale Daten zu den laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft wurden der SGB-II-Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen.
Die Studie liefert aktualisierte Daten und bezieht die Veränderungen nach der Umstellung vom Bürgergeld auf die neue Grundsicherung ein. Der Lohnabstand hat sich demnach gegenüber 2025 im Durchschnitt leicht vergrößert, weil die Regelsätze der Grundsicherung laut dem WSI in diesem Jahr nicht erhöht wurden, während der Mindestlohn gestiegen ist.
Regionale Daten für ganz Deutschland
Die Untersuchung zeigt regionale Unterschiede für alle 401 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte sowie für die Bundesländer. In Großstädten mit besonders hohen Mieten ist der Abstand zwischen dem Lohn und dem Bezug von Grundsicherung vergleichsweise gering. Am niedrigsten fällt er bei einem Single-Haushalt im Landkreis München (404 Euro), in der Stadt München (466 Euro) und im Landkreis Dachau (468 Euro) aus. Am größten ist der Abstand in Nordhausen (755 Euro), im Vogtlandkreis (749 Euro) und in Gera (745 Euro).
Zugleich ergab die Studie, dass der Lohnabstand zwischen Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn und Grundsicherungsempfängern mit der Zahl der Kinder größer wird. Dies gelte sowohl für Paarhaushalte als auch für Alleinerziehende, hieß es.
„Die Zahlen unserer neuen Studie zeigen erneut, dass Menschen in der Grundsicherung deutlich weniger Geld zur Verfügung haben als Erwerbstätige, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten“, sagte die wissenschaftliche Direktorin des WSI, Bettina Kohlrausch. Hinzu komme, dass Vollzeitarbeit zum Mindestlohn relativ selten sei, „die meisten Vollzeitbeschäftigten verdienen zum Glück deutlich mehr“, erklärte sie weiter.




