Potsdam (epd). Der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller hat im Verfahren um ein Plakat mit Hitlergruß eine Niederlage erlitten. Der für Staatsschutz-Strafsachen zuständige dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) habe bei dem vorinstanzlichen Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Das Urteil sei damit rechtskräftig. (AZ. 3 StR 315/26)
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte Möller im Februar zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt (AZ: 24 KLs 21/25). Dieser bestritt die Vorwürfe und legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Möller wurde vorgeworfen, im Landtagswahlkampf 2024 öffentlich verbotene Kennzeichen verwendet zu haben. Die AfD wird in Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Geste ähnelte verbotenem „Hitlergruß“
In dem Fall ging es um ein Wahlplakat, das Möller in Auftrag gegeben hatte. Darauf waren ein Mann und eine Frau mit schräg nach oben gerichteten Armen zu sehen, die ein Dach über mehreren Kindern formten. Daneben waren das AfD-Parteilogo sowie der Slogan „Wir schützen Eure Kinder“ beigefügt.
Das Landgericht hatte erklärt, dass der Angeklagte die Ähnlichkeit der fototechnisch veränderten Armhaltung des Mannes mit einem „Hitlergruß“ erkannt habe. Dennoch habe er den Druck des Plakates in etwa 50-facher Ausfertigung veranlasst und es in Frankfurt (Oder) anbringen lassen. Mit der rechtskräftigen Verurteilung gilt Möller nun als vorbestraft.




