Mainz, Wiesbaden (epd). Die scharfe Kritik eines hessischen Lehrers an der israelischen Kriegsführung in Gaza auf seinem privaten Social-Media-Kanal erfüllt nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Mangels hinreichenden Tatverdachts sei ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Mainz auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Die hessischen Schulbehörden führen davon ungeachtet ein Disziplinarverfahren fort, wie der Oberstudienrat bestätigte. Der Gymnasiallehrer befindet sich seit mittlerweile einem Jahr im Zwangsurlaub.
Mehrere Monate nach seiner Suspendierung war der Pädagoge im Frühsommer selbst mit seinem Fall an die Öffentlichkeit gegangen. Er hatte auf seinem Instagram-Account unter anderem der Bundesregierung vorgeworfen, israelische Kriegsverbrechen zu unterstützen und die Position vertreten, Palästinenser hätten das Recht, sich auch gewaltsam gegen die Besatzung zu wehren. Das zuständige Schulamt hatte dem Mathematik- und Informatiklehrer daraufhin unter Berufung „auf beamtenrechtliche Pflichverletzungen und mögliche Straftaten“ mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten.
Beamtenrecht setzt strengere Maßstäbe als Strafgesetzbuch
Nach der Anzeige einer Privatperson wurden zudem strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, das Disziplinarverfahren ruhte monatelang bis zu deren Abschluss. Dessen Ausgang ist durch die Einstellung der Ermittlungen ohne Anklage oder Verurteilung noch nicht vorbestimmt, da für dienstliche Vergehen im Beamtenverhältnis strengere Maßstäbe gelten als im Strafrecht. Das zuständige hessische Bildungsministerium will den Fall bislang nicht kommentieren. Zu Personalangelegenheiten könnten öffentlich grundsätzlich keine Stellungnahmen abgegeben werden.




