Bayreuth, Bamberg (epd). Die Strafkammer des Landgerichts Bayreuth hat gegen einen Heilerziehungspfleger, der wegen sexuellen Missbrauchs und der Herstellung kinderpornografischer Inhalte angeklagt ist, das Hauptverfahren eröffnet. Es seien fünf Hauptverhandlungstermine zwischen 7. Dezember 2026 und 5. Januar 2027 angesetzt, teilte das Landgericht am Montag mit. Acht Zeugen wurden zur Vernehmung geladen, zudem wirke ein Experte für forensische Psychiatrie mit.
Der 33-jährige Deutsche soll in drei Einrichtungen für behinderte Menschen in den Landkreisen Hof, Bayreuth und Lichtenfels Sexualstraftaten an Betreuten begangen haben. Dies hatte die Zentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg im September mitgeteilt. Der Mann wurde im März 2026 festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Mehr als 38.000 kinderpornografische Bilder
Seit Oktober 2018 soll der Beschuldigte seine Vertrauensstellung als Bezugsperson ausgenutzt haben. Er soll Detailaufnahmen vom unbekleideten Intimbereich der von ihm gepflegten Personen erstellt haben, teils von Kindern unter 14 Jahren, heißt es in der Mitteilung der Behörden. In mehreren Fällen soll er die Pflegebedürftigen zudem berührt haben.
Gegenstand der Anklage sind Straftaten zum Nachteil von 24 Personen. Diese seien wegen ihrer schweren körperlichen und geistigen Einschränkungen nicht in der Lage gewesen, die Taten als solche zu erkennen. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren mehrere Hinweise des National Center for Missing and Exploited Children in den Vereinigten Staaten.
Auf elektronischen Speichermedien in der Wohnung des Angeklagten fanden sich laut Generalstaatsanwaltschaft mehr als 38.000 kinderpornografische Bild- und über 600 ebensolche Videodateien. Das Gesetz sieht für sexuelle Übergriffe auf Kinder und auf Menschen, die krankheits- oder behinderungsbedingt keinen Willen bilden oder äußern können, Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor.




