Berlin (epd). In der Frage eines Staatsziels Kampf gegen Antisemitismus in der Landesverfassung sind die Bundesländer gespalten. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den 16 Ländern ergab, sind seit 2020 sieben diesen Schritt gegangen und haben den Schutz jüdischen Lebens verankert. In Schleswig-Holstein befindet sich eine solche Verfassungsklausel noch im parlamentarischen Verfahren, wie die Pressestelle des Kieler Landtages auf epd-Anfrage mitteilte.
Die anderen acht Bundesländer haben dies nicht ausdrücklich in der Verfassung festgeschrieben. Sie verweisen zur Begründung etwa auf allgemeinere Verfassungsartikel oder bestehende Staatsverträge mit den jüdischen Gemeinden.
Sachsen-Anhalt war Vorreiter
Als erstes Bundesland hatte 2020 Sachsen-Anhalt den Kampf gegen Antisemitismus in der Landesverfassung verankert. Dort hatte am 9. Oktober 2019 der Rechtsextremist Stephan B. versucht, in die Synagoge von Halle einzudringen und zwei Menschen erschossen.
Einen ähnlichen Schritt wie Sachsen-Anhalt gingen danach Hamburg, Bremen, Brandenburg, Niedersachsen, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern.
Acht Länder sehen keine Notwendigkeit
Für Berlin hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) dies Ende 2023 angekündigt. Eine Regelung in der Landesverfassung blieb aber in den zurückliegenden drei Jahren aus. Neue Nahrung erhielten entsprechende Forderungen im Zuge der laufenden Regierungsbildung und Antisemitismusvorwürfen gegen Teile der Berliner Linken.
Keine entsprechenden Formulierungen gibt es bisher auch in Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.




